Führerschein Geld zurück?
Ist vielleicht eine ungewöhnliche Frage, aber wenn man mit dem führerschein anfangen, und in der zeit ein körperteil oder das augenlicht verlieren würde, würde man dann sein Geld zurück bekommen?
4 Antworten
Wie hier schon geschrieben wurde, ein klares Nein. Es bestünde aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund für eine Rückerstattung. Man stelle sich mal vor die Sache wäre schon so weit voran geschritten das man kurz vor der Fahrprüfung steht. Dann müsste einem die Fahrschule ja je nachdem um die 2.000 Euro Erstatten. Aber wofür? Der Fahrschule kann man keinen Vorwurf machen, die können für einen gesundheitlichen Einschnitt des Fahrschülers nichts. Zudem wurden bis dahin die Leistungen nach dem Fahrschulvertrag erbracht bzw. erfüllt. Allenfalls könnte man vielleicht vorsichtig Fragen ob es zumindest einen kleineren Teil zurück geben könnte. Eine grundsätzliche Pflicht dazu besteht meines Wissens nicht. Aber da mag ich mich auch evtl. täuschen.
Definitiv nein. Man hat doch bis zu dem Punkt eine leistung in Anspruch genommen. Mit welcher Begründung also sollte man Geld wiederbekommen? Weil man den Führerschein dann nicht mehr machen kann? Sorry, aber da kann die fahrschule ja nix dafür wenn du zb blind wirst oder im Rollstuhl landest. Man hat dir ja immerhin was beigebracht auch wenns dann nix mehr nützt
Nein, die Leistung der Fahrschule die versprochen wurde (Fahrstunden zu geben) ist ja erbracht worden. Du kaufst ja nicht den Führerschein.
Nein.