Frostschtz im Kühlmittel fehlt bei Autokauf, erheblicher Mangel?

5 Antworten

du hast einfach in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, damit ist die Gewährleistung futsch.

hättest dich mal an den Händler wenden müssen, bei Schadenseintritt.

oder war der Frostschutz einfach nur nicht ausreichend? das lässt sich im Nachhinein nicht mehr eruieren.

erheblicher Mangel sehe ich nicht.

ein Händler kauft und verkauft, hättest dich mal selbst drum kümmern sollen


juxxx719 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 09:47

Naja drum gekümmert hab ich mich ja schon. Haha

Kein Frostschutz im Kühlwasser ist natürlich ein Sachmangel.

Problematisch an der Sache ist aber jetzt, dass ihr diesen Mangel hättet beim Händler reklamieren und ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen. Das habt ihr versäumt. Einfach nur die Rechnung präsentieren, wird nicht funktionieren.

Grundsätzlich stellt sich noch die Frage, ob der Motor durch die Eisbildung Schaden genommen hat.

Was hast du für das Auto bezahlt?


jbinfo  18.02.2021, 09:38

Kein Frostschutz ist vielleicht ein Mangel, aber dafür ist der Halter zuständig.

Interesierter  18.02.2021, 09:44
@jbinfo

Für einen Mangel bei Übergabe ist ganz eindeutig der Verkäufer zuständig.

Eventuell könnte man die Frage nach einer Prüfpflicht des Käufers stellen.

Diese sehe ich aber beim Kauf vom Fachhändler nicht. Da darf der Käufer darauf vertrauen, dass die Flüssigkeiten den Herstellervorgaben entsprechen.

jbinfo  18.02.2021, 10:48
@Interesierter

Ja, der Verkäufer ist zuständig, aber nicht für Frostschutz. Gut, es war ein schlechter Service vom Händler. Er muss im Winter auch keine Winterräder montieren bei Auslieferung. Das ist alles Sache des Käufers.

Interesierter  18.02.2021, 11:39
@jbinfo

Das ist nicht richtig.

Der Kühlerfrostschutz hat neben dem Frostschutz auch eine korrosionshemmende und eine schmierende Funktion.

Deswegen gibt es seitens des Herstellers zur Zusammensetzung des Kühlmittels genaue Vorgaben. Diese wurden im vorliegenden Fall vom Verkäufer nicht eingehalten.

Die vorhandenen Korrosionsschäden zeigen sehr deutlich, dass das Kühlmittel bei Übergabe nicht in Ordnung war.

Somit liegt ganz eindeutig ein Sachmangel vor.

jbinfo  18.02.2021, 14:27
@Interesierter

Das Autohaus, das dich als Kunden hat, braucht keine Feinde. Was willst du immer mit deinen Herstellervorgaben ? Das ist ein altes Auto und kein Neuwagen. Da hat der Hersteller schon lange nichts mehr mit zu tun.

Herstellervorgaben sind auch regelmäßige Inspektionen beim Vertragshändler. Wer macht das denn noch bei alten GWs ? Richtig, so gut wie keiner. Siehe auch hier bei GF viele Fragen zu dem Thema Inspektionen.

Es gibt halt GW-Händler die bieten keinen Service. Meine GWs haben immer alle eine komplette Inspektion vor Auslieferung bekommen.

Interesierter  18.02.2021, 15:04
@jbinfo

Die Herstellervorgaben zeigen auf, was wo in welcher Menge reingehört.

Ist es bei Übergabe nicht drin, ist das logischerweise ein Sachmangel. Ob neu oder gebraucht, spielt keine Rolle.

Bei einem gewerblichen Händler greift sogar noch die Beweislastumkehr.

Auch wenn du es nicht wahrhaben willst. So ist nunmal die Rechtslage.

Interesierter  18.02.2021, 16:23
@jbinfo

Schau mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

Und dann lies das hier:

https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/310.1_de.html

Dann sollte auch dir klar sein, dass Wasser ohne Kühlmittelzusatz schlichtweg ungeeignet ist. Es deckt weder die notwendigen Temperaturbereiche ab, noch schützt es den Kühlkreislauf vor Korrosion. Ausserdem lässt es die Wellendichtung der Wasserpumpe verspröden.

Nach BGB Par. 434 eindeutig ein Sachmangel.

juxxx719 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 09:42

Danke für deine schnelle Antwort. Ja verdammt das dachte ich mir jetzt schon fast. Tja hinterher weiß man es immer besser.

Dem Motor ist dadurch glaub ich nichts passiert. Der war davor schon nicht gerade der beste.

3.7 hab ich bezahlt.

Vor zwei Wochen hatten wir noch Plusgrade.

Auch wenn Sie was anderes hören möchten, für die Fahrtüchtigkeit muss man schon selber schauen. Genauso wie den Ölstand kontrollieren, Reifendruck, Lichter, etc.

Den Frostschutz zu prüfen kann auch ein Laie, bzw. macht gerne jede freundliche Werkstatt.

Das ist kein Mangel und fällt nicht unter die gesetzliche Gewährleistung.


Interesierter  18.02.2021, 09:40

Das sehe ich etwas anders. Frostschutz gehört nunmal in den Kühler. Das wird von den Herstellern ausdrücklich so vorgegeben.

verreisterNutzer  18.02.2021, 13:14
@Interesierter

Wenn der Benz nicht mit "Inspektion neu" o.ä. beworben oder verkauft wurde, ist es Sache des Käufers, den Frostschutz zu prüfen.

Interesierter  18.02.2021, 13:30
@verreisterNutzer

Eben nicht.

Zum Fahrzeug gehören nunmal auch die dauerhaften Betriebsflüssigkeiten.

Dazu zählt neben Motor- und Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, sowie bei einer Klimaanlage das Kältemittel.

Beim Kauf vom Händler darf der Käufer von in Art und Menge geeigneten und ausreichenden Füllungen ausgehen.

verreisterNutzer  18.02.2021, 14:02
@Interesierter

Und wenn es so wäre ... die weiteren Umstände sprechen gegen eine erfolgreiche Reklamation. Das hat sich der FS selber verbockt, da er dem Vk keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben und in einer Fremdwerkstatt reparieren lassen hat

Ich sehe das nicht als Mangel am Fahrzeug an.

Eine verbindliche Auskunft erteilt ggf. das zuständige Gericht.