Fristlose Kündigung, kurz vor der Abschlussprüfung möglich?

9 Antworten

Unentschuldigt nicht in der Schule? Dann ist die Abmahnung ok.

Falsche Auswertung als Azubi ist zwar nicht gut, rechtfertigt aber keine Abmahnung. Denn der Ausbilder muss die Arbeit kontrollieren. Erst recht wenn es sich um etwas sehr wichtiges handelt


momo199726629 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 15:17

Doch entschuldigt in der Schule, aber ich hab den Betrieb nicht bescheid gesagt.

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Weiter so und die letzten 2 Monate aussitzen.

Der Ausbildungsbetrieb hat grundsätzlich eher kein Interesse daran jetzt noch einen Azubi rauszuhauen

Ich denke allen Beteiligten ist die Sache unangenehm. Da jeder weiß, dass es nur noch um 2 Monate geht, werden sie vermutlich alle still halten, wenn jetzt nichts mehr Aufregendes passiert. Aber mit einer Übernahme nach der Ausbildung würde ich nicht ernsthaft rechnen.

Nimm noch deinen Resturlaub, dann verkürzt sich diese Zeit weiter und schreibe schon mal Bewerbungen. Wenn alle mitbekommen, dass du Bewerbungen schreibst, werden sie zusätzlich Ruhe bewahren und hoffen, dass sich das Problem mit deinem Weggang von alleine erledigt.

Wenn du gegen den Arbeitsvertrag verstößt, ist das durchaus möglich.

Falls du gekündigt wirst, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. Ggfs. kann man sich den Arbeitsplatz dann wieder einklagen.

Aber eine Kündigung wäre jetzt auch nicht so schlimm. Du kannst dann in einem anderen Betrieb die Ausbildung weitermachen.


Familiengerd  21.02.2022, 15:37
Wenn du gegen den Arbeitsvertrag verstößt, ist das durchaus möglich.

So pauschal ist das - sorry - Unsinn. Ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag kann schwerwiegend, aber auch eine Lappalie sein.

Der Arbeitgeber darf ein Ausbildungsverhältnis nur fristlos kündigen; dafür müssen (nach der Probezeit) die Gründe aber schon so gravierend sein, dass ihm die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses selbst für diese letzten 2 Monate nicht mehr zuzumuten ist.

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So kurz vor Ende der Ausbildung gekündig zu werden ist extrem unwahrscheinlich und für den Arbeitgeber rechtlich auch sehr schwer durchzusetzen. Es müsste eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Wie hoch ist das berechtigte Interesse des Arbeitgebers zu kündigen und wie hoch das des Azubi die Ausbildung zu beenden. Bei nur noch zwei Monaten ist das Interesse des Arbeitgebers entsprechend nur sehr klein, da er dich dann ja sowieso los ist (Vorraussetzung du bestehst die Prüfung)

was sind das für Abmahnungen gewesen? Sind die berechtigt?

sprich wenn du (ggf deine Eltern) eine Rechtsschutzversicherung hast darüber am besten mit einem Anwalt. Falls nicht gibt es bei den Kammern die für die Berufsausbildung zuständig sind Schlichtungsstellen.


momo199726629 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 15:17

Meine Abmahnungen sind nicht berechtigt, ich hab Gegendarstellung gemacht aber hat es mir nichts gebracht.

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