Fristlos und Hilfsweise zum?

6 Antworten

Hat der Betrieb weniger oder gleich 10 Mitarbeitende? Dann würde das Kündigungsschutzgesetz nicht greifen, dann muss dein Arbeitgeber keine Gründe nennen. Sind es jedoch mehr, bekommt der AG vor Gericht den Allerwertesten aufgerissen. Nichts desto trotz würde ich gegen die fristlose Kündigung gerichtlich vorgehen.


Elnino650 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 09:36

Danke erstmal für die Antwort,

es sind auf der Arbeit mehr als 10 aber deutschlandweit tausende von Mitarbeitern!

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Flonki  07.07.2024, 14:17
@Elnino650

Kommt halt darauf an, ob es eine eigenständige Gesellschaft ist. Da mehr als 10 Leute im Betrieb sind, muss der Kündigungsgrund in der Kündigung genannt werden. Ersatzweise kannst du Kündigungsschutzklage einreichen und einen Anwalt damit betrauen heraus zu finden warum die Kündigung erfolgte

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Hi, fristlos kündigen kann er nur aus wichtigen Gründen. Diebstahl, Arbeitsverweigerung, strafbare Handlungen auf der Arbeit.

Man kann die fristlose vor dem Arbeitsgericht anfechten, wenn kein solcher Grund vorliegt, wird das Gericht die fristlose auch untersagen.

Für diesen Fall hat der Arbeitgeber sicherheitshalber (oder wie es im Amtsdeutsch heißt: hilfsweise) die fristgerechte Kündigung ausgesprochen, damit die Kündigungsfrist schonmal läuft.

Im Falle einer fristgerchten Kündigung müsste man arbeiten gehen, falls der Arbeitgeber einen nicht freistellt (hieße man müsste nicht mehr zur Arbeit und bekommt trotzdem seinen Lohn)

Das bedeutet, daß der Arbeitgeber nicht sicher ist, ob er mit der fristlosen Kündigung durchkommt und kündigt deshalb "hilfsweise" zum 01.01.2025, wobei das ein merkwürdiges Datum ist.

Was ist denn der Grund für die fristlose Kündigung?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Elnino650 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 08:48

Ohne Angaben von Gründen, weil es nicht da drin stehen muss laut Vorgesetzten

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Agamemnon712  07.07.2024, 08:57
@Elnino650

Dann kannst Du die fristlose Kündigung akzeptieren, oder Du wehrst Dich dagegen.

Das mußt Du selbst entscheiden.

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Antitroll1234  07.07.2024, 09:02
@Elnino650
Ohne Angaben von Gründen, weil es nicht da drin stehen muss laut Vorgesetzten

Der Arbeitgeber muss dir aber auf dein Verlangen, den Grund für die außerordentliche fristlose Kündigung unverzüglich schriftlich mitteilen.

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Dass man fristlos gekündigt ist, und fals sie fristlose Kündigung nicht wirksam ist, dass man dann zum 1.1. Gekündigt ist.

müsste man dann noch arbeiten gehen, wenn man keine Beeinträchtigung hat?

Beeinträchtigung?

Erst mal ist man gekündigt

Ob du die Fristlose annimmst und ob diese berechtigt ist kannst höchstens du beurteilen

Gehe schnellstens zum Anwalt


DerCaveman  07.07.2024, 09:19
Gehe schnellstens zum Anwalt

Wie fast immer, wurde auch hier wieder vergessen, darauf hinzuweisen, dass man in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht seinen Anwalt auch dann selbst bezahlen muss, wenn man das Verfahren gewinnt.

Also erst einmal gut ueberlegen, ob man wirklich einen Anwalt braucht oder es auch ohne Anwalt machen kann. Oft geht es naemlich auch ohne und oft macht ein Anwalt auch wirtschaftlich ueberhaupt keinen Sinn.

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NackterGerd  07.07.2024, 10:08
@DerCaveman

Wenn die fristlose Kündigung gerecht ist und kein Grund zur Klage gibt braucht man natürlich keinen Anwalt

Ich bin jetzt eher davon ausgegangen dass die Kündigung nicht gerecht war.

Entschuldige - mein Fehler

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DerCaveman  07.07.2024, 10:11
@NackterGerd
Ich bin jetzt eher davon ausgegangen dass die Kündigung nicht gerecht war.

Auch dann muss man seinen Anwalt selbst bezahlen.

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NackterGerd  07.07.2024, 12:29
@DerCaveman

Klar

Hat ja niemand etwas anderes behauptet

Aber unberechtigte fristlose Kündigung muss man ja nicht hinnehmen

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DerCaveman  07.07.2024, 12:39
@NackterGerd
Hat ja niemand etwas anderes behauptet

Noe. Du hattest nur vergessen, darauf hinzuweisen. Das war und ist auch mein einziger Kritikpunkt. :-)

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NackterGerd  07.07.2024, 12:43
@DerCaveman

Hab ich ja nicht vergessen

Es gibt eindeutig um die Frage der Kündigung

Und ohne Anwalt wird das kaum möglich sein zu klären.

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Das heißt wenn du die Fristlose Kündigung vorm Arbeitsgericht anfechtest die Fristgerechte trotzdem jetzt ausgeprochen ist und du zum 1.1.25 definitiv weg bist.

Es muss schon zu erheblichen Dingen gekommen sein die eine Fristlose Kündigung rechtfertigen , ob es sich also lohnt vors Arbeistgericht zu ziehen kann dir nur ein Anwalt beantworten.


DerCaveman  07.07.2024, 09:20

Natuerlich auch wird auch hier gleich zu einem Anwalt geraten, ohne darauf hinzuweisen, dass man den in jedem Fall dann auch selbst bezahlen muss.

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