Fristlos gekündigt?

3 Antworten

Das ist schon korrekt !

Wenn Du aber die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 erfüllt hast, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann musst Du nur einen ALG - 1 Antrag stellen.

Selbst wenn Du für deine Kündigung keinen wichtigen anerkannten Grund hattest oder die Kündigung selber zu verantworten hättest und eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen verhängt werden könnte, würde die Agentur für Arbeit den Beitrag an deine Krankenkasse zahlen.

Oder sollte die Anwartschaftszeit nicht erfüllt werden, dann Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, dann gäbe es ggf.eine Sanktion des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt von bis zu 30 % über 3 Monate, die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wäre davon nicht betroffen.

Bei einem Single dann von derzeit 563 Euro Regelbedarf max. 30 % weniger.

Oder Du beginnst innerhalb dieses 1 Monats wieder mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - da würde der Träger dann den Beitrag an die Krankenkasse zahlen und sogar in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Von Experte Familiengerd bestätigt

Ein beitragsfreier nachgehender Leistungsanspruch in der Krankenversichung besteht nur, soweit spätestens nach einem (1) Monat eine Pflichtversicherung beginnt. Diese könnte auch schon direkt über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld einsetzen. Auch wenn beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit verhängt werden würde, bestünde ein Krankenversicherungsschutz.


Das schon, aber kannst dich erstmal auf eine dreimonatige Sperre freuen. sprich du wirst erstmal ohne Geld auskommen müssen weil du ja selber gekündigt hast.


Familiengerd  04.10.2024, 17:06
aber kannst dich erstmal auf eine dreimonatige Sperre freuen

Das kommt ganz auf den Grund für die fristlose Kündigung an.

Die Aussage ist so pauschal also nicht richtig!

Abihyp10 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 17:47
@Familiengerd

Ist die Sperre abhängig davon, was der Grund für die fristlose Kündigung ist?

Familiengerd  04.10.2024, 18:52
@Abihyp10

Aber selbstverständlich.

Wenn es einen Kündigungsgrund gab, der so schwerwiegend war (z. B. sexuelle Belästigung, Tätlichkeit, schwere Beleidigung, fortgesetzte Vertragsverletzung trotz Abmahnung gegen den Arbeitgeber), dass es nicht zumutbar war, selbst die Frist bei einer ordentlichen Kündigung einzuhalten, dann gibt es keine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld.