Ich war bisher arbeitssuhend und möchte mich bald ausbildungssuchend melden. Muss ich diese Veränderung mitteilen an Krankenkasse und Familienkasse?

1 Antwort

An die Krankenkasse nicht, aber evtl. der Familienkasse, wenn es um Anspruch auf Kindergeld geht, aber da reicht eigentlich auch die Meldung bei der Agentur für Arbeit aus, ab der Vollendung des 21 Lebensjahres muss man sich in Bezug auf Kindergeld dann eh ausbildungssuchend melden, eine Meldung als arbeitssuchend geht nur von 18 bis unter 21 Jahren.


10minmail1934 
Beitragsersteller
 17.10.2021, 23:38

Echt nicht der Krankenkasse melden, welche mich familienversichert? Oder braucht man da kein Grund?

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isomatte  18.10.2021, 09:28
@10minmail1934

Solange Du z.B. noch unter 23 bist und monatlich nebenbei nicht mehr als 450 € Brutto gleich Netto verdienst, ist es egal ob Du ausbildungssuchend oder arbeitssuchend gemeldet bist.

Gibst Du im Internet einfach einmal ein, Voraussetzungen Familienversicherung, da sollest Du alles wichtige nachlesen können.

Würdest Du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, dann bekommt das die Krankenkasse im Normalfall in kürzester Zeit mit und man würde euch anschreiben.

Ich habe mir aus dem Internet einmal den Fragebogen für die Aufnahme in die Familienversicherung von der AOK - Plus gesucht, da steht nichts von ausbildungssuchend oder arbeitssuchend.

Da steht unter anderem nur, Schul / Studium von bis und das ab dem 23 Lebensjahr eine entsprechende Bescheinigung benötigt wird, aber nichts von einer Meldung als ausbildungssuchend bzw. arbeitssuchend.

Das Elternteil kann ja vorsorglich bei seiner KK - anrufen und das mitteilen.

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