Kann man rechtlich gesehen Fächer nach einer Frist (welche abgelaufen ist) noch abwählen?

2 Antworten

Moin,

„... nach langen Überlegungen...”

Offenbar ZU langen Überlegungen!

„... dass es besser wäre...”

Besser für wen? Doch offenbar nur für dich, oder?

„... was nur nachmittags stattfindet...”

War das nicht vorher klar? Zumindest, dass das Fach wahrscheinlich nachmittags stattfinden wird?

Fristen sind kein Vorschlag für beliebige Möglichkeiten, sondern ein Mittel, um irgendwann einmal eine gewisse Planungssicherheit hinzubekommen. Wenn du sie versäumst, musst du mit den Konsequenzen klarkommen. Das lernst du besser in der Schule als später im Leben (denn da sind die Konsequenzen meist schlimmer).

ABER:
Was fragst du uns hier? Wir können dir doch weder die Frist verlängern noch die Abwahl ermöglichen?! Das einzige, was ich dir raten kann, ist, dass du mit den Leuten sprechen musst, die dir in dieser Angelegenheit wirklich helfen könnten. Das wäre der „Päko” (Oberstufenkoordinator) und vielleicht auch die betroffene Lehrkraft.

Sprich mit denen. Trage vor, dass du eigentlich genug Kurse beisammen hast und dich zurzeit schulisch belastet fühlst, so dass du mehr Erholungsphasen bräuchtest. Mache es NICHT wie hier bei deiner Frage, die sehr danach klingt, als hättest du bloß keinen Bock auf Nachmittagsunterricht.


Nein, die Frist muss eingehalten werden.