Kann man rechtlich gesehen Fächer nach einer Frist (welche abgelaufen ist) noch abwählen?

2 Antworten

Moin,

„... nach langen Überlegungen...”

Offenbar ZU langen Überlegungen!

„... dass es besser wäre...”

Besser für wen? Doch offenbar nur für dich, oder?

„... was nur nachmittags stattfindet...”

War das nicht vorher klar? Zumindest, dass das Fach wahrscheinlich nachmittags stattfinden wird?

Fristen sind kein Vorschlag für beliebige Möglichkeiten, sondern ein Mittel, um irgendwann einmal eine gewisse Planungssicherheit hinzubekommen. Wenn du sie versäumst, musst du mit den Konsequenzen klarkommen. Das lernst du besser in der Schule als später im Leben (denn da sind die Konsequenzen meist schlimmer).

ABER:
Was fragst du uns hier? Wir können dir doch weder die Frist verlängern noch die Abwahl ermöglichen?! Das einzige, was ich dir raten kann, ist, dass du mit den Leuten sprechen musst, die dir in dieser Angelegenheit wirklich helfen könnten. Das wäre der „Päko” (Oberstufenkoordinator) und vielleicht auch die betroffene Lehrkraft.

Sprich mit denen. Trage vor, dass du eigentlich genug Kurse beisammen hast und dich zurzeit schulisch belastet fühlst, so dass du mehr Erholungsphasen bräuchtest. Mache es NICHT wie hier bei deiner Frage, die sehr danach klingt, als hättest du bloß keinen Bock auf Nachmittagsunterricht.


verreisterNutzer  19.01.2025, 18:40

Es geht hierbei hauptsächlich um die rechtliche Frage, also ob es rechtlich irgendwelche Einwände gibt wie beispielsweise, dass die Schule mit dem Schulministerium Rücksprache halten muss, welche Schüler welche Fächer abwählen oder nicht abwählen. Wenn nicht dann spricht ja rechtlich nichts dagegen..darum ging es. Und in meinem Beitrag wurde zudem geschildert, dass ich dadurch mehr Zeit hätte mich um andere WICHTIGE Dinge zu kümmern und nicht, dass ich mir eine Stunde mehr Fernsehzeit wünsche…beim nächsten Mal bitte nochmal genauer durchlesen…..

DedeM  19.01.2025, 19:08
@verreisterNutzer

Wenn es um rechtliche Frage ging, warum steht das dann nicht in deiner Anfrage? Und die Formulierung „wichtige Dinge” ist derart nichtssagend, dass das alles Mögliche sein könnte; warum dann nicht auch Freizeit?!

Woher soll ich wissen, was du bei der offenen Darstellung konkret meinst? Beim nächsten Mal bitte genauer formulieren...

Und bei der Art, wie du hier reagierst, wünsche ich dir, dass du nicht die Erlaubnis erhältst, den Kurs abwählen zu können!

verreisterNutzer  19.01.2025, 19:25
@DedeM

Die Überschrift des Beitrags lautet „Kann man rechtlich gesehen Fächer nach einer Frist (welche abgelaufen ist) noch abwählen?“….

Nein, die Frist muss eingehalten werden.