Friendscout24-unfreiwilliges Jahres-Abo

3 Antworten

Wenn Dir nicht klar war, dass Du ein Jahres-Abo "abgeschlossen" hast, dann hast Du nach geltender Rechtslage i.d.R. auch keins abgeschlossen.

Die Verlängerung eines "Test-Abos" in ein kostenpflichtiges "Dauer-Abo", typisch für solche Flirtfallen-Seiten, wird den Betroffenen lediglich untergeschoben, aber es entsteht dabei kein rechtlich bindender, kostenpflichtiger Vertrag. Denn es hätte auf die automatische Verlängerung sofort erkennbar und deutlich sichtbar auf der Anmelde-Webseite hingewiesen werden müssen. Ein diskreter Sternchen-Hinweis in der Fußnote ganz unten auf der Webseite ("*April, April, das ist jetzt aber ein Dauer-Abo...") erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Informationspflichten im Fernabsatz. Das gleiche gilt für entsprechende Klauseln in den "AGB". Diese sind ebenfalls komplett unwirksam, wenn auf die Konditionen nicht auf der Anmelde-Seite sofort erkennbar hingewiesen wurde. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 305c BGB ("überraschende Klausel").

Es gibt in so einer Situation auch keine Rechtspflicht, überhaupt reagieren zu müssen. Man kann und man darf die albernen Mahnbriefe (auch von Inkasso oder Anwalt) komplett aussitzen und ignorieren. Oberste Faustregel: keine Konversation mit Abzockern anfangen. Es bringt nichts, ebenso gut kann man vor einer Parkuhr ein Adventslied singen.

Nur im sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die Gegenseite es mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probiert (gelber Brief vom Amtsgericht), müsste man innerhalb von 14 Tagen den Widerspruch ans Gericht einreichen. Aber ziemlich sicher wird man diesen Brief nie zu Gesicht bekommen.

Nach ein paar bösen Mahnbriefen schläft das Theater erfahrungsgemäß von selbst ein.

Hey Catinka,

für Männer ist die Börse auch Mist. Es ist wie Du feststellst eine Falle. Wenn Du nach Bewertungen googlest, findest Du keine unabhängigen Tests, sondern nur Lobhudelei und die "Testergebnisse" sind Werbeslogans. Während Du als Frau vielleicht von tausenden Kerlen sehr derbe und anzügig angeschrieben wirst, sind andere Kerle, die ernsthaft suchen von totaler Ablehnung und sofot gelöschten oder niemals gelesenen Antworten frustriert. Für mich sollte das Geschäftsmodell verboten werden. Für arrangierte Dates würde ich eher zahlen, für den Betrug, der hier schwer nachzuweisen aber nicht zu widerlegen stattfindet nicht.

"Was mir nicht klar war: Ich hatte ein Jahresabo abgeschlossen."

Du wurdest also nicht darauf hingewiesen, dass Du ein Abo abschließt? Es muss auf dem Bestellbutton stehen: "Jetzt kostenpflichtig bestellen", "Jetzt kostenpflichtig abonnieren" oder Ähnliches. Fehlte das, ist der Vertrag nicht gültig!

Hast Du eine Widerrufsbelehrung bekommen? Wenn nein, kannst Du immer noch widerrufen!