Freundin ist schwanger, wie Unterhalt bestimmen?
Guten Tag,
Meine Freundin ist schwanger. Wir leben getrennt. Lässt sich bzgl. des Unterhalts eine Vereinbarung erreichen, bsw. man sagt man bezahlt jeden Monat 300€ im Monat anstatt dass was in der Düsseldorfer Tabelle steht und dass diese Vereinbarung auch rechtsgültig ist?
Danke und mit lieben Grüßen
11 Antworten
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn ihr euch untereinander einigt, dann muss das nicht über Gericht oder Ämter laufen. Rechtsgültig sind alle Vereinbarungen so lange, bis sie angefochten werden. Eure Lebenssituationen ändern sich shcließlich. Wenn du mehr verdienst, steht dem Kind auch mehr Unterhalt zu. Deswegen wird ein Vertrag zwischen euch beidne, nie bis zum Schluss dne Unterhalt regeln. Die Düsseldorfer Tabelle passt isch ja auch an - und auch diese ist übrigens anfechtbar. Wenn der Unterhalt gerichtlich errechnet wird, so kann man verlangen, dass es kein Abelsen aus dieser Tabelle ist, sondern ganz individuell berechnet wird. Tatsächlich kommen die Väter (unterhaltszahlender Elternteil) damit in der Regel immer besser davon, als wenn sie nach der Tabelle zahlen. Diese hat höchst utopische Werte.
Da Jugendamt kann es nicht "durchsetzen", da kann dann entsprechend nur das Gericht. Und vor Gericht steht es jedem Elternteil zu, die Düsseldorfer Tabelle anzufechten. Dann muss es individuell berechnet werden. Klar, dafür müssen natürlich auch alle Verdienste und Ausgaben und Co offengelegt werden - aber die gerichtliche Berechnung ist im REgelfall immer niedriger und damit auch schlicht realistischer als die Düsseldorfer Tabelle.
Mein Mann arbeitet auch beim Jugendamt. Es ist klar, dass der Elternteil mit weniger Erziehungsanteil Unterhalt zahlen muss. Keiner bestreitet das und keiner will si aus dieser Pflicht entheben. Nur sollte es halt auch einfahc bezahlbar sien, dass dieser Elternteil sein eigenes Leben eben auch noch bestreiten kann. Mein Mann hat regelmäßig den betreffendne Elternteil dazu ermutigt die Düsseldorfer Tabelle anzuzweifeln und eine individuelle Unterhaltsberechnung einzuholen. Also in dem Fall dann den Rechtsweg über GErichte zu gehen.
Nein. Das Kind hat Anspruch auf den vollen Satz nach Düsseldorfertabelle und auch die Mutter darf das Kind rechtlich gesehen nicht schlechter stellen. So ein Vertrag wäre sittenwidrig.
Solange deine Ex - keine anderen Sozialleistungen beantragt könnt ihr vereinbaren was ihr wollt, sollte sie jedoch irgendeine Art von Sozialleistungen beantragen, ist die Vereinbarung hinfällig.
Dann wird geprüft was Du anhand deines bereinigten Nettoeinkommens laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hast.
Bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes stünde der Ex - selber auch noch Betreuungsunterhalt zu, wenn Du nach Zahlung des Kindesunterhalts über deinem Selbstbehalt liegen würdest.
Ihr könnt euch intern einigen wie ihr lustig seid, solange sie am Ende nicht auf soziale Leistungen angewiesen ist.
Und es geht ja auch nicht nur um den Kindesunterhalt, sondern auch um den Betreuungsunterhalt für sie! Und wenn nach dem Kindesunterhalt noch etwas "übrig" ist, wirst du den auch zahlen dürfen.
Oder will sie nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeiten und verdient dann ihr eigenes Geld?
Und so eine interne Vereinbarung ist eh in dem Moment gegenstandslos, wenn sie es sich anders überlegt und auf den regulären Unterhalt besteht.
...wenn bei ihm was zu holen ist, geht die Frau gewöhnlich nicht mehr ackern. Wozu denn auch. 😜😆😎
Die Frau muss ja auch mind. die ersten drei Jahre nach der Geburt nicht "ackern"... Egal, ob es bei ihm was zu holen gibt oder nicht. Nur im schlechtesten Fall wäre sie dann auf Sozialleistungen angewiesen.
Ja, und laufen die drei Jahre ab, Zack ist das Mäuschen wieder schwanger ☝️ 🤣 Manche Weiber ziehen derart drei Jahres Plan fünf, sechs gar bis zu zehn Mal durch und gehen dann in Rente 👍😆😜😎
Es wird kein Mann gezwungen mit der Frau ins Bett zu gehen.
Deine doch sehr geringschätzige Meinung über Frauen und die unsachliche Äußerung diesbezüglich sind völlig fehl am Platz!
Ich habe diesbezüglich damals meine Alte bevor sie mir Ärger machen könnte auf Urlaubsreise geschickt, zu einer Safari in Namibia. Dort gibt es sehr viele hungrige Löwen 🦁 ..., ein tragisches Unglück sozusagen ☝️ 😜
Nein, denn es handelt sich um den Anspruch des Kindes, den die Mutter zwar vertreten und verwalten muss, den sie aber nicht schmälern darf.
Wenn Ihr Euch so einigt, kriegt das ja keiner mit. Aber spätestens, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen ist oder es zu Streit kommt, ist die Vereinbarung hinfällig.
...wir vom Jugendamt setzen derart "Düsseldorfer Tabelle" beim Schuldner schon durch, keine Sorge, wir haben da unsere Möglichkeiten und Druckmittel um den Unterhaltsverpflichteten schon sehr zeitnah disziplinieren zu können, falls dieser denkt sich seiner Verpflichtung entziehen zu können ☝️ ☝️☝️ Wir jagen und erlegen diesen wie ein wildes Tier ☝️ ☝️☝️