Freilaufender Rüde rammelt meine Hündin?


07.04.2021, 18:17

Als ich sie gelöst hatte, kam aus dem Peni$ des Rüden eine Flüssigkeit. Falls das wichtig ist

10 Antworten

Hilfe, was sind das für Antworten hier? Der Fall liegt nun zwar 2 Jahre zurück, aber Schuld an der Situation hat ganz eindeutig die Besitzerin des Rüden. Wenn sie ihn nicht unter Kontrolle hat, der Rückruf nicht klappt und er einfach zu anderen angeleinten Hunden hinrennt, darf er nicht ohne Leine laufen!
Als Besitzer der Hündin, die angegriffen wird, hat man dann ein Riesentheater und Gezerre um sich rum, da kann es schon mal passieren, dass man die Leine verliert.

Richtig wäre es gewesen, sich die Kontaktdaten der Rüdenbesitzerin geben zu lassen und ihr alle durch den Vorfall anfallenden Tierarzkosten in Rechnung zu stellen!

Du kannst die Frau eh nicht anzeigen, da du erst 14 bist, nur deine Eltern. Würde ich aber besser lassen, da deine Eltern schlicht und ergreifend die Aufsichtspflicht verletzt haben und dafür auch noch eine Anzeige kassieren könnten.

Ja, deine Hündin könnte trächtig sein. Daher gehe schnellstmöglich mit ihr zum Tierarzt und lasse ihr eine "Spritze danach" geben. Das muss allerdings zeitnah innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Schade nur, dass das der Hündin schaden wird, da diese nicht ohne Nebenwirkungen ist.

Ja, die Hündin kann trächtig sein und nein, du kannst die Frau nicht anzeigen! Denn auch dein Hund war ja freilaufend - weil du ihn nicht gesichert hast.

Auf deine läufige Hündin in den Stehtagen musst du schon selbst aufpassen und wie es passieren kann, dass einem eine Hündin an der Leine dann auch noch entwischt - ist mir wirklich rätselhaft.

Bring die Hündin zum Tierarzt und lass ihr die Spritze danach geben - eine Trächtigkeit wäre in dem Alter lebensgefährlich.

Das ist wieder mal ein tolles Beispiel dafür, wie überfordert junge Jugendliche sind, wenn sie mit einem Hund spazieren gehen ...


Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:21

1. Ich bin 14 und kein Bodybuilder.

2. Die Leine is mir aus der Hand gerissen worden.

3. Das geht auch netter oder nicht?

dsupper  07.04.2021, 18:23
@Johanna779

Eben - du bist 14 und darfst laut § 28 Straßenverkehrsordnung nur mit dem Hund im öffentlichen Raum unterwegs sein, wenn du in der Lage bist, sowohl körperlich als auch mental auf den Hund einzuwirken. Beides war hier scheinbar nicht gegeben!

Wenn du die Leine in einer Gefahrensituation nicht sicher halten kannst, dann hast du draußen mit dem Hund nichts zu suchen - es hätte auch eine Straße sein können, ein Autofahrer verreißt das Lenkrad, um deinen Hund nicht zu überfahren und überfährt ein Kind!! Und dann??

Meine Antwort ist schlicht und ergreifend sachlich! Dass sie dir nicht gefallen mag, ist eine andere Sache. Aber das hat mit "nett" und "nicht nett" nichts zu tun.

Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:26
@dsupper

Ich konnte sie nicht halten, da ich nur eine Hand zur Verfügung hatte. Der andere Arm ist gebrochen.

Was bringt es jetzt darüber zu diskutieren, wenns eh schon passiert ist. Wichtiger ist doch was JETZT zutun ist oder hast du dagegen auch was zu sagen?

Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:27
@dsupper

Und ich war die einzige, die gassi gehen konnte. Niemand ist daheim bis um 8. Und natürlich gehe ich dann gassi

dsupper  07.04.2021, 18:29
@Johanna779

Ach du Schande!!! Auch das noch! Wie verantwortungslos können Eltern bloß sein??

Was jetzt zu tun ist, habe ich dir in meiner Antwort genau geschrieben: bringt die Hündin zum TA und lasst sie spritzen ....

Anonym127103456  04.02.2023, 19:20
@Johanna779

Man braucht nicht viel Kraft um einen Hund an der Leine zu halten sondern muss nur richtig und mit entsprechend Technik ziehen um einen Hund halten zu können meine beste Freundin hat definitiv auch weniger Kraft als Ihr Rottweiler und so Leid ist mir tut dir das zu sagen man sollte nicht mit einer läufigen Hündin Gassi gehen wenn man nicht seine Hündin plus einen Rüden der nicht angeleint ist handeln kann. Hatte es mit meiner Hündin leider auch schon öfter das ich Sie und einen Rüden wo der Besitzer vollkommen unfähig war gleichzeitig unterwerfen musste.....

Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:34

Trotzdem danke für deine Antwort. Bin nur grad echt kotzig drauf und zittere, weshalb ich so patzig geantwortet habe. Entschuldigung!

Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:22

Deine Antwort hättest du dir echt sparen können. Versetz dich mal in meine Lage!

dsupper  07.04.2021, 18:27
@Johanna779

Du hast gefragt - ich habe geantwortet!! Soll ich dir schreiben, ach du Arme und natürlich ist die Rüdenbesitzerin ganz ganz alleine schuld und muss alles bezahlen und wie furchtbar und wie schrecklich??

WEM wäre damit geholfen, denn so ist es eben nicht! ich kann so deine Eltern überhaupt nicht verstehen. Ich hätte meine Tochter NIEMALS mit einer unserer läufigen (schon gar nicht hochläufigen!!) Hündinnen rausgehen lassen - obwohl ein 10 - 12kg Whippet durchaus mit 14 Jahren zu halten ist .... trotzdem hätte ich Hund und Kind niemals einer solchen Gefahr ausgesetzt.

Es gibt auch Rüden, die richtig aggressiv werden, wenn man sie daran hindert, eine stehende Hündin zu besteigen .... überaus gefährlich für den Hündinnenhalter!

Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:29
@dsupper

Das meinte ich nicht. Aber dann beschwer dich nicht bei mir wenn man mir aufträgt gassi zu gehen. Sie wiegt ca. 25 kg

dsupper  07.04.2021, 18:31
@Johanna779

Dann bestell das deinen Eltern, wie furchtbar verantwortungslos sie sind!!

Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:32
@dsupper

Mhm klar dann bekomm ich nach dir auch noch von denen ne standpauke wenn ich sage wie verantwortungslos sie sind

dsupper  07.04.2021, 18:35
@Johanna779

Meine Güte - was hast du bloß für Eltern?? Dafür kannst du einem echt leid tun!

Natürlich kann Deine Hündin jetzt trächtig sein. Und ein Tip am Rande - wenn zwei Hunde zusammen "hängen" - niemals den Rüden mit Gewalt runterziehen. Das kann bei Deiner Hündin zu bösen Verletzungen führen.

Aber jetzt ist es sowieso zu spät. Also geh zum Tierarzt - der weiss was jetzt zu tun ist.

Anzeigen wirst Du die Frau nicht können. Das wird nichts bringen. Du konntest Deinen Hund auch nicht halten und "Vergewaltigung unter Hunden" ist kein Straftatbestand. Das gibt allenfalls ein Bussgeld wenn in der Gegend Leinenpflicht ist.


Johanna779 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 09:15

Nein keine Leinenpflicht, war an nem Feldweg

Da der Hund nicht angeleint war, kann ich mir vorstellen, dass die für die ganzen Folgekosten aufkommen muss.


dsupper  07.04.2021, 18:21

Die Hündin war ja aber auch nicht angeleint, bzw. war mit einer jungen Jugendlichen unterwegs - obwohl hochläufig!! - die den Hund nicht sicher halten konnte .... ebenso völlig verantwortungslos.

Johanna779 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 18:24
@dsupper

Sie hatte eine Leine dran nur hat sie so gezogen, dass die Leine aus meine Hand gerutscht ist

dsupper  07.04.2021, 18:24
@Wippich

Entsprechend dem § 28 Straßenverkehrsordnung darf nur jemand einen Hund im öffentlichen Straßenverkehr führen, der in der Lage ist, den Hund sicher zu führen .... DAS war hier eindeutig nicht der Fall, sonst wäre das so nicht passiert.

dsupper  07.04.2021, 18:28
@Johanna779

ja, das zeigt eben, dass du den Hund nicht sicher halten kannst .... wie gesagt, es hätte auch eine Straße sein können .... unvorstellbar, was da hätte passieren können!

Goodnight  20.06.2021, 14:20

Die Vorstellung ist falsch. Man geht mit einer läufigen Hündin nicht in ein Freilaufgebiet, erst recht nicht, wenn sie in den Stehtagen ist.
Wie @dsupper schon gesagt hat, auch als Eltern überlässt man einem Jugendlichen nicht die Verantwortung für eine läufige Hündin.

Die Folgekosten unterliegen nicht der Gefährdungshaftung. Da es hier nicht um die Gefährlichkeit eines Hundes geht, sondern um einen ganz normales artgerechtes Verhalten. Die Sicherung einer läufigen Hündin unterliegt im besonderen Masse dem Besitzer der läufigen Hündin.

Nachzulesen auch beim Tieranwalt Michael Rockel