Freiheitsstrafe Bewährung?

4 Antworten

Falsch parken ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Schwarzfahren ist eine, wenn es häufiger vorgekommen ist erstattet das Fahrunternehmen eine Anzeige wegen erschleichen von Leistungen.

Ob dafür eine Bewährung widerrufen wird, ist zweifelhaft. Bewährung bedeutet in der Zeit, sich straffrei zu verhalten.

Wegen falsch parken nicht, das ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Aber schwarzfahren kann eine Straftat sein (betrug), wenn man es vorsätzlichen macht. Zahlt man aber die Vertragsstrafe wird m.w. idr gar keine Anzeige erstattet


ruhrgur  24.11.2024, 13:38

Erschleichen von Leistungen, nicht Betrug.

Stefan1248  26.11.2024, 07:46
@ruhrgur

Richtig, oder auch eingehungsbetrug genannt, aber deine Bezeichnung ist die korrekte. Geregelt in § 265a stgb

ruhrgur  26.11.2024, 09:41
@Stefan1248

Eingehungsbetrug ist ein Sonderfall des § 263 StGB und hat mit Erschleichen von Leistungen erst einmal nichts zu tun.

Das kommt darauf an.

Wenn es ein schweres Delikt war und man einen Bewährungshelfer hat, der die kleinen Vergehen aufsummiert, vielleicht.

Sonst eigentlich nicht.

Schwarzfahren ja, denn das wäre eine Straftat. Falsch parken nein, denn das wäre eine Ordnungswidrigkeit.