Freier Oberkörper in eigenem Haus - offenes Fenster?
Hallo,
es ist ja wieder ganz schön warm - und einer meiner Freunde befürchtet nun Ärger mit seiner Nachbarin: Wenn es so heiß ist, läuft er gelegentlich mit freiem Oberkörper in seinem Haus herum, weil er sonst so schwitzt. Die Fenster und die Balkontür stehen vor allem in den Abendstunden offen, wenn er im Wohnzimmer fernsieht.
In seinem direkten Blickfeld vom Wohnzimmer aus ist der Leseplatz seiner Nachbarin, die dort jeden Abend auf der Terrasse sitzt. Sie könnte ihn mit freiem Oberkörper auch auf die Distanz sehen, befürchtet er, und sei eine Person, die "schwierig" sei.
Könnte sie gegen ihn vorgehen, würde sie sich gestört fühlen von seinem Anblick? Oder macht er (über 80 und sehr gewissenhaft) sich zu viele Sorgen?
Er ist Wohneigentümer bzw. Haus und Grundstück gehören ihm, draußen zieht er sich immer ein Hemd an.
Vielleicht weiß jemand mehr. Vielen Dank!
13 Antworten
Hallöchen
Wer sich über n u r einen freien Oberkörper aufregt,hat sonst keine Sorgen
Damit belästigter er doch keinen Nachbarn
Wenn wirklich ein Pedant dann was zu nörgeln hätte...Ohren auf Durchzug stellen
Es gibt natürlich immer diese Leute,die das Haar in der Suppe finden
Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen,denn es ist keineswegs anstössig
LG Angel
In den eigenen vier Wänden darfst du herumlaufen wie du willst, auch nackt. Garten oder Balkon ist es nicht eindeutig geregelt. Auf FKK würde ich da verzichten. Als Mann nackter Oberkörper ist aber auf jeden Fall auch draußen völlig okay. Jedenfalls kein Grund für eine Nachbarklage.
Ach du meine Güte wo kommen wir denn da hin wäre sogar das verboten in seiner eigenen Wohnung.. Ne also selbst als nicht anwalt ohne legale ahnung bin ich mir sicher, die kann da nix gegen machen.
Leider gibt es da einen doppelstandard oder wie auch immer es auf deutsch richtig heißt, dass dies bei Frauen eher zu legalen problemen führen könnte wenn man deren nippel sieht. Das scheint ihn als man aber nicht zu betreffen. Trotzdem wollte ich das mal erwähnen.
Auch eine Frau darf nackt in ihrer Wohnung umher laufen, Nippel hin oder her.
Ein Mann darf es ebenfalls außerhalb, Frauen werden allerdings abfällig angeschaut und ich meine dass es durchaus legale einwände dagegen geben kann, obwohl die Brüste primär kein sexualorgan sind
davon abgesehen hörte ich, dass das Ordnungsamt wohl auch gegen das nacktsein in der eigenen Wohnung etwas sagen kann, wenn es öffentlich sichtbar, etwa durch ein Fenster ist.
Nun, eine Rechtsvorschrift zu beiden Fällen wüsste ich nicht. Aber naja, was soll's.
Ich habe mich etwas belesen zur erregung eines öffentlichen ärgernisses und mein Eindruck ist, es kommt wohl an wem der Fall vorliegt und es liegt in dessen ermessen ob dieser tatbestand erfüllt ist weil dieses Gesetz sehr schwammig formuliert zu sein scheint.
Ich finde, die eigene Wohnung ist nicht Öffentlichkeit, aber das ist wohl subjektiv.
Das ist mit Absicht schwammig, um möglichst viel oder wenig zu erfassen.
Zuhause kann er doch rumlaufen wie er will.
Ich würde da jetzt keine ungelegten Eier ausbrüten. Abwarten ob was passiert.
Wenn die Dame sich *sexuell belästigt* fühlt, kann sie die Polizei rufen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nein Quatsch. 😉
Natürlich darf er oben ohne herumlaufen👍
Zu viele Gedanken - ist bei ihm generell so ein Thema. Er sorgt sich über vieles, ist einfach ein sehr korrekter Mensch.