Frau von mir plötzlich schwanger - Muss ich auch aus Bulgarien aus Unterhalt zahlen?
Vor einem halben Jahr als ich noch in DE als Heizungsinstallateur gearbeitet habe, kam es dazu dass ich einvernehmlichen Sex mit einer Kundin hatte, und etwa ein halbes Jahr später konnte sie mich irgendwie in Bulgarien (ich war in DE nur wegen dem guten Lohn, bin jetzt Frührentner) Ausfindigmachen und forderte mich schriftlich auf, ich solle bei diesem Vaterschaftstest mitmachen, damit mich die deutschen Behörden rankriegen und ich Unterhalt abdrücken muss...
Ich habe schnell den Brief weggeworfen und coachsurfe jetzt seit etwa 3 Wochen bei Kollegen, weil ich Angst habe, dass die deutschen oder bulgarischen Behörden sonst bei mir Zuhause anklopfen bzw. die Haustür eintreten (das darf man leider als Beamter in Bulgarien ohne triftigen Grund...) - Ich bin halt relativ paranoid und will keinen Cent an die Alte (sie war 50!) abdrücken, weil ich sonst meine Frührente vergessen kann.
Ich habe meinen permanenten Wohnsitz in Bulgarien und habe nur die bulgarische Staatsangehörigkeit - Kann das deutsche bzw. bulgarische Familiengericht dennoch meine Hase blankziehen und mir mein hartverdientes Geld als "Unterhalt" entwenden oder ist das außerhalb Deutschlands bzw. nicht-deutscher Staatsbürger nicht möglich, sodass ich wieder sorgenfrei Nachhause gehen kann ohne die Moneten abzudrücken?
Ich möchte Antworten auf einer gesetzlichen Grundlage, am besten mit Paragraphen. Nicht nur Ja oder Nein..., und vor allem keine Gelaber bezüglich der "Moralität". Bitte bleibt pragmatisch
6 Antworten
Schwanger mit 50 ??? - Heizungsinstallateur, der kurz zuvor noch gut verdient hat, körperlich fit war und direkt danach in Frührente geht ? - Bulgarische Staatsbürgerschaft mit so guten Deutschkenntnissen ?
Die Schilderung kommt mir insgesamt gesehen nicht allzu glaubwürdig vor.....
Schwangerschaft mit 50 auf natürlichem Wege ist so selten, dass vor Jahren mal ein Artikel auf der Titelseite der BILD stand, in dem darüber berichtet wurde, dass eine 50-jährige Frau aus Göttingen nach einem One-Night-Stand schwanger geworden sei, das Kind aber kurz vor der Geburt verloren habe....
Eine Schwangerschaft mit 45 oder 50 ohne zusätzliche Fruchtbarkeitsbehandlung ist biologisch nur noch selten möglich, kann aber vorkommen.
Wenn das Ganze vor einem halben Jahr passiert ist, dann ist das Baby ja überhaupt noch nicht auf der Welt. Und wenn es auf die Welt kommt, dann muss erstmal die Vaterschaft festgestellt werden.
Dazu müsste sie sich an die bulgarischen Behörden wenden.
Bulgarien gehört der EU an. Somit wäre am Ende eine Forderung auch durchsetzbar. Wobei die Unterhaltsbeträge natürlich auch dem jeweiligen Land angepasst wären. Bedeutet, wenn du in Bulgarien natürlich nicht so ein hohes Einkommen hast wie es in Deutschland wäre, wenn du hier wohnen würdest, dann kannst du natürlich auch nicht so hohe Unterhaltszahlungen leisten.
Dein Couchsurfen kannst du dir eigentlich sparen! Denn zum einen muss das Kind ja erstmal auf die Welt kommen und zum anderen muss deine Vaterschaft zweifelsfrei feststehen. Und dann musst du leistungsfähig sein!
Anstatt also Briefe zu entsorgen, solltest du abwarten bis etwas Offizielles kommt. Oder wolltest du dich jetzt bis zum Lebensende verstecken ohne zu wissen, ob da überhaupt was kommt?
Ansonsten steht es dir doch frei bereits im Vorwege einen Anwalt aufzusuchen, der dir sagen kann, ob du tatsächlich bei Frührente etwas zahlen müsstest.
Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (EG-UntVO)
Jo, musst Du.
Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008
Danke... Du bist wenigstens der erste und einzige, der mal mit einem richtigen Gesetz und keiner Dummheit kommt...
Das Problem ist nur, dass es bei dieser Verordnung erstmal darum geht, welches Land überhaupt damit konfrontiert ist, was erstmal irrelevant ist, weil man bei bulgarischen Behörden sicher sein kann, dass da 0 nach EU-Plan läuft und es mich in erster Linie nur interessiert, wie das Deutsche Recht mit Ausländern (Nicht-Staatsbürgern) umgeht und inwiefern die Vollstreckung geschieht
Kommt drauf an ob Deutschland und Bulgarien ein entsprechendes Abkommen haben.
(Gehe ich mal von aus, weil beide Länder in der EU sind)
Wenn die Mutter einen entsprechenden Unterhaltstitel erwirkt hat in Deutschland, wird der an die bulgarischen Behörden weitergeleitet und vollstreckt.
Das heisst, du wirst zahlen müssen.
Jeder Daddy muss auch seinen Zucker an die Kids abgeben. Das ist erstmal ein Menschenrecht.
Kann ich auch nicht glauben... Vielleicht weil die mich auch nur ums Ohr hauen, aber mit 50 schwanger zu werden ist jetzt auch nicht allzu ungewöhnlich
Work smarter, not harder...
In vielen osteuropäischen (inklusive im Balkan) ist Deutsch die erste Fremdsprache an Schulen, zumal man heutzutage jede Sprache im Internet relativ einfach erlernen kann... Ich lebte zudem für paar Jahre in DE.