Wird einen bulgarischen führerschein in deustchland anerkannt bzw. darf man damit fahren?
Prinzipiell darf ein eu mitgliedsland in diesem fall bulgarien, in DE mit einem bulgarischen führerschein fahren wegen freizügigkeit und eu mitgliedschaft blablabla...
ich habe zwar vor meinen führerschein da zu machen aber ich habe überhört, dass es nicht möglich sei mit einem bulgarischen führerschein in DE zu fahren bzw. wird dieser nicht anerkannt da ich hier in DE einen festsitzt habe, man soll irgendwie beweisen dass man da 6 monate gelebt hat. Stimmt das ?
Beim antworten bitte ich euch, eine verlässliche quelle anzuzeigen, ich will nicht umsonst da fahren um am ende festzustellen dass mein führerschein nicht gültig sein wird weil ich hier in DE lebe
4 Antworten
Ja, das stimmt. Du musst sechs Monate mit festem Wohnsitz angemeldet sein.
Ein Führerschein aus der EU gilt in allen EU- Ländern. Du brauchst ihn nicht umtauschen, wenn Du innerhalb der EU umziehst.
Wenn Du eine Quelle willst, guck mal auf der offiziellen Website der EU. Suchen darfst Du dann selber nach dem genauen Passus. Aber schließlich stehen da alle Sprachen zur Auswahl - viel Erfolg
Wenn das so einfach wäre, könnte ja jeder mit Führerscheinentzug und/oder MPU-Anordnung seinen Schein dort unten machen.
Kannst du weitgehend vergessen. Du musst tatsächlich nachweisen, deinen Wohnsitz 185 Tage dort gehabt zu haben. Wird schwierig, wenn du z.B. trotzdem noch einen Job in Deutschland hast.
Es ist korrekt das man mind. 185 Tage seinen Wohnsitz dort gehabt haben muss, damit man mit dem FS auch in Deutschland fahren darf.
Zudem darfst du hier kein Fahrverbot haben.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/gueltigkeit/
könnte man den führerschein da machen und diese 185 tagen in DE nicht fahren ? wäre eine alternative oder ? ich weiß es nicht. Man kann doch nicht wissen ob ich da war so lange war oder nicht, es ist schwer nachweisbar. Sollte eigentlich gehen wenn man da einen intensivkurs macht für einen monat und dann hier in DE nicht fährt bis diese 185 tage ausgelaufen sind
Das gilt aber auch nur, sofern der Führerschein eines anderen Landes legal erworben wurde.