Frage zur Kündigung?
Ich bin bei der Deutschen Post als Abrufkraft tätig, dh. ich werde nur bei Bedarf eingesetzt. Weil ich dort raus möchte, hatte ich vorher der Personalerin geschrieben, ob für meine Kündigung Besonderheiten gelten würden, da der Vertrag nur Arbeit auf Abruf zum Gegenstand hat. Ihre Antwort lautete, ich müsse nichts einleiten, das Abrufverhältnis würde nach drei Monaten erlöschen, falls ich innerhalb dieses Zeitraums nicht eingesetzt werde. Ich möchte aber gerne so schnell wie möglich das Arbeitsverhältnis beenden. Wo reiche ich genau die Kündigung denn ein? Ich habe so etwas noch nie gemacht, da das mein erster Job ist. Mittlerweile habe ich einen neuen.
1 Antwort
https://www.felser.de/blog/kuendigungsfrist-nach-mtv-dpag/
§ 33 MTV DPAG
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sind die Kündigungsgründe schriftlich anzugeben; dies gilt nicht für die Probezeit.
(2) Das Arbeitsverhältnis kann während der ersten zwei Wochen von beiden Teilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Schluss einer Arbeitsschicht gekündigt werden
Nach Ablauf der ersten zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist für beide Teile 4 Wochen zum 15. oder zum Schluss eines Kalendermonats.
Abweichend hiervon kann während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Sollte ich als Adressat nur das Unternehmen als Arbeitgeber benennen oder zusätzlich die Personalerin bzw. die Personalabteilung?