Kündigen und neuer Job?
Guten Tag, ich arbeite zurzeit als Aushilfe im Kino. Nun habe ich morgen ein Vorstellungsgespräch für einen neuen Minijob. Falls ich den Job bekomme, muss ich meine alten ja kündigen. Kann ich wenn ich die Kündigung wegschicke direkt im neuen Job anfangen oder geht das nicht ?
da in meinem jetzigen Vertrag zur Kündigung nichts steht.
3 Antworten
Wenn zur Kündigungsfrist nichts im Vertrag steht und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Du musst dann die Kündigungsfrist einhalten und in dieser Zeit kann Dich Dein AG noch beschäftigen. Da wird es wahrscheinlich nicht gehen, dass Du sofort beim neuen AG anfängst.
Ist Dein AG mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden, kann man diesen zum aktuellen Termin schließen und Du kannst sofort beim neuen AG arbeiten
Wenn Du eine Probezeitvereinbarung hast und nichts zur Kündigungsfrist drin steht und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, kannst Du mit der Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB).
Erst hast du noch eine kurze Frist.
Auch in der Probezeit besteht die Frist von 4 Wochen ?