Hat man einen Anspruch auf Hartz IV, wenn man an der uni krank beurlaubt ist?

6 Antworten

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SGB II Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen  § 7 Leistungsberechtigte:

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Einige Ausnahmen davon stehen in Absatz 6 ebenda.

Und diese Ausnahme, die du in deinen Kommentaren teilweise zitiert hast, greift nicht für aktuelle Studenten, sondern nur für "Studenten", die gar nicht studieren - also frühestens nach drei Monaten im Urlaubssemester:

"Hartz IV Bezug im Urlaubssemester (Beurlaubung)"
"Müssen Studenten aufgrund von Erkrankung oder Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegen, so erlischt der BAföG Anspruch automatisch nach drei Monaten (§ 15 Abs. 2a BAföG). Dadurch lebt der Anspruch auf Hartz IV im Falle der Bedürftigkeit auf.
Hierzu hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.03.2012 ( Az. B 4 AS 102/11 R) entschieden, dass es sich bei der Beurlaubung nicht nur um eine rein formale handelt. Der Student darf sich nicht nur theoretisch – sondern auch tatsächlich – nicht mehr um sein Studium kümmern.
Damit ist auch die häusliche Vorbereitung auf Prüfungen oder das vereinzelte Besuchen von Vorlesungen gemeint. Ob das Studium nach dem Urlaubssemester fortgeführt oder an „den Nagel gehängt“ wird, ist für den Hartz IV Anspruch während der Beurlaubung belanglos."

Drei Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, damit erkrankte Studenten ALG II erhalten können:

  1. Sie müssen ein Urlaubssemester nehmen.
  2. Sie müssen bereits drei Monate im Urlaubssemester sein.
  3. Sie dürfen nicht nur formal ein Urlaubssemester genommen haben, sondern dürfen tatsächlich nichts mehr für ihr Studium tun.

Daher stimmt diese Aussage nicht: "Studenten haben einen Anspruch auf ALG II, wenn sie wegen Krankheit beurlaubt sind." Vor allem besagt die Aussage "von der Uni beurlaubt" nicht per se, dass sie formal ein Urlaubssemester genommen haben.

Gruß aus Berlin, Gerd


Babycoon 
Fragesteller
 13.08.2021, 00:25
  1. Sie dürfen nicht nur formal ein Urlaubssemester genommen haben, sondern dürfen tatsächlich nichts mehr für ihr Studium tun.

Wie kann man das beweisen?

  1. Sie müssen bereits drei Monate im Urlaubssemester sein.

also hartz iv nur 3 Monate, da Urlaubssemester nur 3 Monate ist! Und was wenn man kein Bafoeg bekommt? also studienkreit?

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GerdausBerlin  13.08.2021, 01:11
@Babycoon
Wie kann man das beweisen?

Wenn das Jobcenter fragt, weshalb man ein Urlaubssemester genommen hat, und man sagt, man wäre schwanger oder so schwer krank, dass man derzeit nicht studieren kann, könnte das genügen - oder man jammert glaubhaft, oder man legt noch ein Attest dazu.

Sagt man, man bräuchte eine Auszeit im Kloster oder müsse seinem Bruder beim Hausbau helfen, wird einem entweder geglaubt oder man nennt den Abt oder den Bruder als Zeugen.

Wenn man nichts sagt oder erklärt, man bereite sich auf Klausuren vor, gibt es wohl eher kein ALG II. Im Streitfall kann man ohnehin den üblichen Rechtsweg beschreiten - dann macht man seine Sache halt dem Sozialrichter glaubhaft, und ntofalls legt man da halt Beweise auf den Tisch oder benennt Zeugen ... wie halt im richtigen Rechtsleben!

Und was wenn man kein Bafoeg bekommt? also studienkreit?

Das Kriterium ist nicht, ob man Bafög erhält, sondern dass die "Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist". Ein Medizinstudium an der HU Berlin ist förderfähig, ein Studium an einer Privatuni vielleicht nicht.

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Babycoon 
Fragesteller
 13.08.2021, 01:15
@GerdausBerlin

also hartz iv nur 3 Monate, da Urlaubssemester nur 3 Monate ist!

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GerdausBerlin  13.08.2021, 01:26
@Babycoon
(2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus. ( https://www.bafög.de/de/-15-foerderungsdauer-235.php)

Das BaföG läuft drei Monate lang weiter ab der Hinderung. Danach kann es ALG II geben (Voraussetzung 2 offenbar: Urlaubssemester), abhängig von den üblichen Voraussetzungen für ALG II. Siehe unter anderem SGB II § 7 Leistungsberechtigte und § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen.

Ein Studienkredit könnte als Einkommen gewertet werden. Der endet ja nicht aufgrund der Hinderung.

Ein Urlaubssemster dauert sicher so lange wie ein Studiensemester, also sechs Monate.

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Kristall08  13.08.2021, 21:21
@Babycoon

Gib es doch endlich auf. Du ziehst es nur unnötig in die Länge.

Du hast keinen Anspruch auf HartzIV, egal wie du es versuchst zu drehen und zu wenden. Du kannst hier studieren oder gehen. Du du studieren nicht schaffst, bleibt ja nur Letzteres.

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Nein.

Weil man immer noch Student ist und die kriegen kein Hartz IV.

Nein, wenn man an der uni ist, hat man keinen anspruch auf hartz4.


Stellwerk  12.08.2021, 20:58

Tolle Tipps für einen, der sich hier verzweifelt Asyl erschleichen will.

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🤣🤣🤣🤣.

Nein.


Babycoon 
Fragesteller
 12.08.2021, 20:53

Müssen Studenten aufgrund von Erkrankung oder Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegen, so erlischt der BAföG Anspruch automatisch nach drei Monaten (§ 15 Abs. 2a BAföG). Dadurch lebt der Anspruch auf Hartz IV im Falle der Bedürftigkeit auf.

https://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html#:~:text=Hartz%20IV%20Bezug%20im%20Urlaubssemester,im%20Falle%20der%20Bed%C3%BCrftigkeit%20auf.

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Stellwerk  12.08.2021, 20:57
@Babycoon

Das bezieht sich auf Studis mit Baföganspruch.

Dazu "im Falle der Bedürftigkeit".

Das trifft aber beides nicht auf dich zu. Kannste n Haken dran machen, wird nix für Dich.

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Ja, denn den hatte meine Ex-WG-Bewohnerin auch bei ihrem Urlaubssemester.