Fotoshooting, Vertrag, abzocke- Hilfe!

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich wäre es sinnvoll gewesen vorher einen Vertrag zu machen. Trotzdem gute Situation für dich: Ohne deine vertragliche Zustimmung darf er die Fotos nicht veröffentlichen. Außerdem könntest du ihn mit dem Geld "hinhalten", denn ohne Vertrag kann er keinen vereinbarten Preis beweisen. Ok, ganz kostenlos kannst du die Bilder auch nicht (zur alleinigen Nutzung) bekommen, denn dass es der Fotograf "für umme" gemacht hat wäre nicht logisch. Mein Vorschlag: Gib ihm das was du denkst für die "Qualität" der Bilder angemessen ist und lass dir (zur Sicherheit) schriftlich versichern dass er die Bilder nicht veröffentlicht. Ohne diese Versicherung kein Geld.

Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht wird als „Recht am eigenen Bild“ bezeichnet und ist ein Teil des sogenannten Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen. Bildnisse von Personen dürfen also nur mit vorheriger (!) Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht und verbreitet werden.

Wenn Du Fotos machen lässt, dann sind Preise bis zu 30 Euro keine Besonderheit. Unsere Fotografen nehmen pro Abzug zwischen 20 und 30 Euro bei erteilten Aufträgen. Wenn Du dann die Fotos online stellen möchtest kann es noch teurer werden. Daher sollte man vor dem Shooting den Vertrag machen und dort die Nutzungrechte festlegen. Im Nachhinein kannst Du es versuchen, jedoch wird er wohl nicht unterschreiben. Ob er die Fotos online stellen darf sollte auch im voraus geregelt sein. So wie ich deine Sache sehen ist hier keine Abzocke zu sehen, sondern ein blauäugiges Verhalten von Dir. Es gibt eben Leute in der Szene die auf solche es abgesehen haben. So hast Du Lehrgeld gezahlt-aber eine Möglichkeit hast Du noch. Teile ihm mit das er die Fotos nicht veröffentlichen darf und das Du gegebenen falls dieses Recht einklagen würdest. Somit hat er erst einmal mit Zitronen gehandelt, da die Fotos von Dir gesperrt sind und er damit keine Veröffentlichungs Möglichkeiten hat. In Zukunft würde ich immer auf einen Vertrag bestehen, der aber vom Fotografen kommen sollte und in voraus Dir vorliegt. Dann kann so etwas nicht mehr passieren. Da er schlechte Arbeit geleistet hat (verpixelte Fotos) besteht von deiner Seite ein Recht auf Schadenersatz und das solltest Du auch durchsetzen . Verpixelte Fotos entstehen nur wenn er Sie extrem aufhellt und vergrößert. Ich gehen davon aus das die Fotos vom Zeitpunkt der Aufnahme schon sehr schlecht waren und er versucht hat das zu ändern, nur da kommt dann noch mehr Schrott heraus. Also nochmals Bilder sperren und Regress in Form der Kosten für die Fotos. Locationkosten sind aber futsch und können da nicht eingefordert werden.

Normalerweise wird der Preis für das Shooting berechnet (was habt ihr da vereinbart?) und dann kommt obendrauf eine Pauschale pro bearbeitetes Bild/Bildrechte (hier die 10 €?).

Und habt ihr über eine Veröffentlichung geredet bzw. wer die Bildrechte haben soll?

Klingt alles sehr unseriös, normal wäre eigentlich auch ein schriftlicher Vertrag gewesen. Einen mündlichen Vertrag habt ihr aber trotzdem und es gilt das, was ihr verabredet habt. Blöd nur, dass ihr offensichtlich aneinander vorbeigeredet habt bzw. der Fotograf es auszunutzen scheint, dass du keine Erfahrung mit Verträgen dieser Art hattest.

An deiner Stelle würde ich darauf beharren, dass du das Recht an deinen Bildern nie abgegeben hast und er sie nicht veröffentlichen darf. Vielleicht könnt ihr euch ja unter dieser Voraussetzung auf einen Preis einigen...

wenn er sie veröffentlicht kannst du ihn anzeigen wenn du nichts unterschrieben hast