Hilfe Fotografin will mich an Fotoshooting binden, ist das ein rechtswirksamer Vertrag?
HILFE!! Als ich schwanger war habe ich ein Babybauchshooting bei einer Fotografin gemacht. Sie bietet auch ein “Set” an, wenn man 3 Fotoshootings macht, bekommt man auf das 3. 50€ Nachlass. Nach dem Babybauchshooting sagte ich ihr das ich wahrscheinlich diese 3 shootings machen möchte und das Set nehmen würde. Aus mehreren Gründen haben wir uns dafür entschieden kein weiteres Shooting bei ihr zu machen. Nun, 1 Jahr und 2 Monate später hat die Fotografin mir geschrieben, es ständen noch 2 Fotoshootings aus, wir hätten einen Vertrag dazu unterschreiben und ich soll einen Termin ausmachen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn von einem Vertrag war nie die Rede oder das die shootings dann auch verbindlich sind. Auf meine Bitte mir den angeblichen Vertrag zuzuschicken schickte sie mir einen kleinen Zettel auf dem folgendes steht (siehe unten!). Sie hat mit keiner Silbe erwähnt das mit Unterschrift die beiden shootings verbindlich sind, das dies ein Vertrag darstellen soll. Für mich habe ich mit der Unterschrift nur meine Einwilligung in Datenspeicherung, Fotorechte und Bestätigung darüber gegeben das dieses 1. Shooting stattgefunden hat. Weiteres steht auf dem angeblichen Vertrag nicht!! Wir haben auch keine AGB’s bekommen und auch keine auf ihrer Webseite gefunden, wir haben das 1. Shooting bezahlt, die beiden anderen haben nie stattgefunden und wir haben auch noch nichts dafür gezahlt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich kann mir nicht vorstellen das diese paar Worte rechtskräftig sind.. nun weil bei Art des Shootings dieses Paket steht. Anstatt der Shootings hat sie mir ein Gutschein in dem Wert der Shootings zum Kauf angeboten, welchen ich ja verkaufen könnte.
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Mein Name, Anschrift, Email, Handynummer
Art des shootings: Babykomplettset
ob sie meine Daten speichern darf
ob sie meine Bilder verwenden darf
Datum und meine Unterschrift
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- "Art des shootings: Babykomplettset" da ist der Haken dran! Das kann man so oder so Auslegung! Ein Set kann eine Reihe an Fotos in einen Fotoshooting sein, es können aber auch mehrere Shootings gemeint sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dancefloor55/1444745295_nmmslarge.jpg?v=1444745295000)
sicher kann er das!
Er hat sich ja den Zeitraum frei gehalten und kann daher auf keiner anderen Hochzeit fotografieren. Wenn du absagst dann entgeht ihm Geld.
Du kannst maximal verlangen dass er am vereinbarten Tag fotos macht - sie es nur ein privates Fotoshooting
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ja genau, aber er hat nicht das Recht (denke ich, habe mich im Internet kurz belesen), das komplette Geld zu bekommen, auch wenn die Leute nun gar kein Shooting mehr machen wollen. Es gab für die beiden shootings keine Termine.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da es sich höchstwahrscheinlich um einen Werkvertrag handelt, sagt das BGB dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__648.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 648 Kündigungsrecht des Bestellers
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
Wie viel man bezahlen muss, hängt vom Einzelfall ab. Hat der Fotograf noch ausreichend Zeit, einen anderen Auftrag zu erledigen ist das eine andere Situation als eine Absage am Abend vor der Hochzeit.
Es kommt also darauf an. ;-)
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Vielen Dank! Wie gesagt, es gab keinen festen Termin. Sie hatte dementsprechend auch nicht ein Zeitfenster was sie hätte für ein anderes Shooting nehmen können, muss keine Bilder bearbeiten usw. Deswegen denke ich auch, das ich wenn nicht den vollen Betrag zahlen muss!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Deswegen denke ich auch, das ich wenn nicht den vollen Betrag zahlen muss!
Kläre das bitte besser mit einem Anwalt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Habe es nun an einen Anwalt weitergeleitet
![](https://images.gutefrage.net/media/user/18undFreundin/1718777767770_nmmslarge__0_0_735_735_3bc7f0146f593f4d3d50473ec1614c09.jpg?v=1718777768000)
Wäre wichtig zu wissen was mit Babykomplettset gemeint ist, andernfalls mal die AGBs zu rate ziehen, wenn du nicht im voraus alle 3 Bezahlt hast, würde es mich wundern wenn die restlichen verpflichtend sind und du nicht kündigen kannst
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Was mit Babykomplett Set gemeint ist steht nur auf ihrer Webseite (Babybauchshooting, Neugeborenenshooting, Shooting irgendwann mal mit Kind wenn es größer ist). Dazu muss man sagen das mein Sohn mittlerweile 1 Jahr und 2 Monate alt ist, somit kann ein Neugeborenenshooting gar nicht mehr stattfinden. Das Neugeborenenshooting ist aber teurer als ein anderes. Ich habe nur das 1. bezahlt. AGB’s kann ich nirgends einsehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dancefloor55/1444745295_nmmslarge.jpg?v=1444745295000)
naja die Fotografin wird es so sehen, dass es nicht ihre Aufgabe ist dir nachzutelefonieren damit ein Termin für das 2. Shooting ausgemacht wird
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nach der Geburt wollten wir ein 2. Shooting machen, mir ging es psychisch nicht gut, weswegen ich nicht direkt ein Shooting machen wollte, sie wollte mich aber dazu drängen und meinte ich wäre unsicher als Mutter. Daraufhin wollte ich nicht mehr mit ihr ein Shooting haben. Und ich habe ihr damals auch gesagt das ich kein Shooting mehr will. Das es angeblich verpflichtend ist hatte sie damals nie gesagt!
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und du nicht kündigen kannst
naja nach über 1 Jahr kündigen wird kaum klappen
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nun weil bei Art des Shootings dieses Paket steht.
und somit habt ihr das auch gebucht da ihr das unterschrieben habt
Anstatt der Shootings hat sie mir ein Gutschein in dem Wert der Shootings zum Kauf angeboten, welchen ich ja verkaufen könnt
da ist sie dir eh schon entgegen gekommen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Aber nirgendwo steht Vertrag, verbindlich usw. Wenn man für eine Hochzeit einen Fotografen bucht und diesen dann absagt, muss man ja auch nicht volles Geld zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dancefloor55/1444745295_nmmslarge.jpg?v=1444745295000)
das Wort verbindlich muss in einem Vertrag nicht vorkommen
Ein Vertrag ist immer verbindlich - außer man hat es explizit anders im Vertrag rein geschrieben. Dann wäre das aber eher ein Angebot das bis Datum X gültig ist.
und doch dem abgesagten Fotografen musst du auch das volle Geld bezahlen. ist ja nicht seine Schuld wenn du seine Dienste nicht in Anspruch nimmst. kannst es ja trotz abgesagter Hochzeit trotzdem machen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JesJu/1699279344379_nmmslarge__0_0_3023_3024_b3ab443b0f60481e81ea92643ef07370.jpg?v=1699279345000)
Hallo LuisaKoch,
du hast auf dem Zettel mit deinen Angaben mit Datum unterschrieben.
Deine Unterschrift ist somit rechtsgültig, für den Vertrag eines "SHOOTING ALS BABYKOMPLETTSET".
Da wirst du wohl nicht herumkommen zuzahlen oder die 2 fehlende Shootings machen und zahlen.
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
Ich denke dass dir da nur ein Anwalt genaueres dazu sagen kann. Und da bezahlst du dann wahrscheinlich das selbe, was dich auch die Shootings gekostet hätten.
Für mich ist es so: Du hast mit deiner Unterschrift das Angebot "Babykomplettset" angenommen. Somit ist ein gültiger Vertrag zustandegekommen. Ob es da jetzt irgendwelche Schlupflöcher gibt, vielleicht weil keine Fristen oder genaue Angabe über das Babykomplettset formuliert wurden, kann dir nur ein Anwalt sagen.
Ich würde der Fotografin mit ein paar netten Worten ans Herz legen, wenn du die Shootings noch machst, kann sie sich aufgrund ihrer Geschäftspraktiken auf eine schlechte Bewertung einstellen, was ihrem Geschäft weitaus mehr schaden wird, als wenn sie die 2 Shootings verliert.
Ja aber wenn ich zB einen Fotografen für eine Hochzeit buche, die Hochzeit fällt aber aus, kann der Fotograf ja auch nicht das volle Geld verlangen!