Unangekündigte Preiserhöhung des Mitgliederbeitrags (Fitnessstudio), rechtens?
Ich bin seit ca. zwei Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio und zahle alle zwei Wochen 9,98€.
Vor einem Monat wurden mir dann aber plötzlich 11,98€ von meinem Konto abgebucht. Ich habe das Fitnessstudio (Geschäftsstelle) per Email kontaktiert. Nachdem ich keine Antwort erhalten habe und mir pünktlich, die jetzt 11,98€ abgebucht wurden, habe ich erneut eine Email geschrieben, bisher keine Rückmeldung.
Ich habe mir den Vertrag durchgelesen. Der Vertrag besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite beinhaltet Name, Datum, Kosten, Kündigungsrecht („Kündigung jeweils 12 Wochen vor dem Termin“). Rückseite die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“. Dort steht nichts zur Änderung des Mitgliederbeitrags. Einzig und allein ein Abschnitt kommt mir hier relevant vor:
- „[Name des Fitnessstudios] ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn [Name des Fitnessstudios] auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann, und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall des Widerspruchs ist [Name des Fitnessstudios] berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die ganzen Reklamen im Fitnessstudio geändert wurden. Also die mit den Preisen von 4,99€ wurden zu 5,99€ geändert. Allerdings ist dies schon seit Monaten so, also lange Zeit bevor mein Beitrag plötzlich geändert wurde/ mir mehr vom Konto abgebucht wird.
Nun meine Fragen. Bin ich dazu verpflichtet, die 4€ im Monat extra, zu zahlen? Obwohl ich darüber nicht informiert worden bin - oder zählen geänderte Werbeplakate etwa als Mitteilung?
Was sind meine Möglichkeiten? Kann ich den eigentlichen Beitragspreis (den auf meinem Vertrag) „zurückverlangen“. Ich möchte den Vertrag eigentlich ungern kündigen, da ich ja auch gerne Sport mache. Aber als Student sind auch 4€ im Monat (48€ im Jahr), Geld, dass ich anderweitig verwenden könnte. Und andere Fitnessstudios, hier vor Ort, bieten auch günstigere Tarife an. Die 4,99€ pro Woche waren der ausschlaggebende Grund, weshalb ich mich für dieses Fitnessstudio entschieden habe.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bin kein Jurist aber sofern, dass nicht so ne Art Lockangebot war, wie die ersten 12 Monate für 9€ danach 12€, stellt es eine einseitige Vertragsänderung dar. Damit steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Du hast also die Wahl zwischen den Preis akzeptieren oder das Kündigungsrecht nutzen.
Die Information hätte schriftlich an dich ergehen müssen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bin ich dazu verpflichtet, die 4€ im Monat extra, zu zahlen?
Nein, der Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, ohne dass Du zustimmst.
oder zählen geänderte Werbeplakate etwa als Mitteilung?
Nein, natürlich nicht.
Kann ich den eigentlichen Beitragspreis (den auf meinem Vertrag) „zurückverlangen“.
Ja, das muss aber schnell geschehen. Du kannst nicht noch eine Weile trainieren, und dann in ein paar Monaten das Geld zurückverlangen.
Ich möchte den Vertrag eigentlich ungern kündigen,
Wenn Du der Erhöhung widersprichst, dann wird das Studio Dir kündigen ;-)
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ich habe mir das jetzt nicht alles durchgelesen. Aber so viel: bei Preiserhöhungen hast du normalerweise ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Ich hab kein Jura studiert, aber ändert sich der Preis gegenüber dem Vertrag, so hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings mußt du reagieren. Am besten per Einschreiben der Beitragserhöhung wiedersprechen und die Kündigung aufgrund der Erhöhung aussprechen.
Was auf Plakaten steht, braucht dich nicht interessieren. Für dich ist bindend, was in deinem Vertrag steht. Ändert sich bei denen an den kosten etwas und Sie fühlen sich nicht im Stande, den Vertrag zu diesen Konditionen weiter zu führen, so muß ein neuer Vertrag aufgesetzt werden - das ist das mit dem Stillschweigend zustimmen - deshalb mußt du reagieren. Ansonsten erlischt der Vertrag indem du sagst, mit mir nicht, ich stimme dem so nicht zu und kündige.
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Grundsätzlich, nein.
Du musst in den Vertrag schauen. Vielleicht steht da noch was drin, dass sich zur Verlängerung des Vertrages oder nach einer gewissen Laufzeit der Beitrag anpasst.
Wenn nicht, schreibst du an das Fitnessstudio, dass du einen Vertrag zu 4,99 hast, setzt eine Frist von zwei Wochen um dies zu korrigieren und um die zuviel gezahlten Beiträge auszugleichen. Wenn dies nicht geschieht, machst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch.