Unangekündigte Preiserhöhung des Mitgliederbeitrags (Fitnessstudio), rechtens?

5 Antworten

Bin kein Jurist aber sofern, dass nicht so ne Art Lockangebot war, wie die ersten 12 Monate für 9€ danach 12€, stellt es eine einseitige Vertragsänderung dar. Damit steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Du hast also die Wahl zwischen den Preis akzeptieren oder das Kündigungsrecht nutzen.

Die Information hätte schriftlich an dich ergehen müssen

Bin ich dazu verpflichtet, die 4€ im Monat extra, zu zahlen?

Nein, der Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, ohne dass Du zustimmst.

oder zählen geänderte Werbeplakate etwa als Mitteilung?

Nein, natürlich nicht.

Kann ich den eigentlichen Beitragspreis (den auf meinem Vertrag) „zurückverlangen“.

Ja, das muss aber schnell geschehen. Du kannst nicht noch eine Weile trainieren, und dann in ein paar Monaten das Geld zurückverlangen.

Ich möchte den Vertrag eigentlich ungern kündigen, 

Wenn Du der Erhöhung widersprichst, dann wird das Studio Dir kündigen ;-)

ich habe mir das jetzt nicht alles durchgelesen. Aber so viel: bei Preiserhöhungen hast du normalerweise ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Ich hab kein Jura studiert, aber ändert sich der Preis gegenüber dem Vertrag, so hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings mußt du reagieren. Am besten per Einschreiben der Beitragserhöhung wiedersprechen und die Kündigung aufgrund der Erhöhung aussprechen.

Was auf Plakaten steht, braucht dich nicht interessieren. Für dich ist bindend, was in deinem Vertrag steht. Ändert sich bei denen an den kosten etwas und Sie fühlen sich nicht im Stande, den Vertrag zu diesen Konditionen weiter zu führen, so muß ein neuer Vertrag aufgesetzt werden - das ist das mit dem Stillschweigend zustimmen - deshalb mußt du reagieren. Ansonsten erlischt der Vertrag indem du sagst, mit mir nicht, ich stimme dem so nicht zu und kündige.

Grundsätzlich, nein.

Du musst in den Vertrag schauen. Vielleicht steht da noch was drin, dass sich zur Verlängerung des Vertrages oder nach einer gewissen Laufzeit der Beitrag anpasst.

Wenn nicht, schreibst du an das Fitnessstudio, dass du einen Vertrag zu 4,99 hast, setzt eine Frist von zwei Wochen um dies zu korrigieren und um die zuviel gezahlten Beiträge auszugleichen. Wenn dies nicht geschieht, machst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch.