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Wenn Du Fotos machen lässt, dann sind Preise bis zu 30 Euro keine Besonderheit. Unsere Fotografen nehmen pro Abzug zwischen 20 und 30 Euro bei erteilten Aufträgen. Wenn Du dann die Fotos online stellen möchtest kann es noch teurer werden. Daher sollte man vor dem Shooting den Vertrag machen und dort die Nutzungrechte festlegen. Im Nachhinein kannst Du es versuchen, jedoch wird er wohl nicht unterschreiben. Ob er die Fotos online stellen darf sollte auch im voraus geregelt sein. So wie ich deine Sache sehen ist hier keine Abzocke zu sehen, sondern ein blauäugiges Verhalten von Dir. Es gibt eben Leute in der Szene die auf solche es abgesehen haben. So hast Du Lehrgeld gezahlt-aber eine Möglichkeit hast Du noch. Teile ihm mit das er die Fotos nicht veröffentlichen darf und das Du gegebenen falls dieses Recht einklagen würdest. Somit hat er erst einmal mit Zitronen gehandelt, da die Fotos von Dir gesperrt sind und er damit keine Veröffentlichungs Möglichkeiten hat. In Zukunft würde ich immer auf einen Vertrag bestehen, der aber vom Fotografen kommen sollte und in voraus Dir vorliegt. Dann kann so etwas nicht mehr passieren. Da er schlechte Arbeit geleistet hat (verpixelte Fotos) besteht von deiner Seite ein Recht auf Schadenersatz und das solltest Du auch durchsetzen . Verpixelte Fotos entstehen nur wenn er Sie extrem aufhellt und vergrößert. Ich gehen davon aus das die Fotos vom Zeitpunkt der Aufnahme schon sehr schlecht waren und er versucht hat das zu ändern, nur da kommt dann noch mehr Schrott heraus. Also nochmals Bilder sperren und Regress in Form der Kosten für die Fotos. Locationkosten sind aber futsch und können da nicht eingefordert werden.