Flächenberechnung Terrasse beim Kauf einer Penthouse Wohnung?
Ich habe eine Frage. Ich habe eine Penthouse Wohnung gekauft. Dieser hat nach vorne eine große Terrasse und rundrum einen Laufgang(Sorry weiß nicht wie ich es besser beschreiben soll). Begrenzt wir das Ganze durch eine Attika das Geländer ist außerhalb der Attika. Nun ist die Attika ja keine begehbare Fläche. Wird diese trotzdem zu 50 % als Wohnfläche mit berechnet oder fällt diese ganz raus?Kann dieser Laufgang auch zu 50 % berechnet werden oder bin ich da übers Ohr gehauen worden? Lieben Dank im Voraus
2 Antworten
Du hast eine Penthauswohnung gekauft. Warum soll da die Wohnfläche eine Rolle spielen?
Oder ist der Kaufpreis nach der Wohnnutzfläche errechnet worden?
Ja im Kaufvertrag stehen 155 qm. Davon 75 qm (davon zur Hälfte berechnet) die Terrasse. Hier die gesamte Grundfläche mit der 45 cm breiten Attika bei der ich eben nicht weiß ob sie dazugerechnet werden durfte .
Die Nutzbare Dachterrassenfläche wird mit 50 % in die Wohnflächenberechnung einbezogen.
Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV).
Ich frage jetzt extra noch mal nach. Kann man eine Attika als nutzbar bezeichnen oder ist sie nicht nutzbar. Theoretisch könnte man ja einen Blumentopf drauf stellen.
Könnte der rechtwidrig außerhalb Ihres Wohn-/Nutzbereiches aufgestellte Blumentopf "vom Winde verweht" werden?
Bei,aber beim gießen würde das Wasser auf den unteren Balkon fließen