Fische aus gewässer entnehmen?
Hallo,
Dürfte ich theoretisch z.b. Sonnenbarsche aus einem Baggersee fangen und mitnehmen und bei mir zu Hause in ein artgerechtes Aquarium setzen ?
5 Antworten
Nein das ist nicht legal.
Sonnenbarsche dürfen nicht gehandelt/verbreitet werden sowieso.
Praktisch machbar ist es und anzeigen wird dich auch keiner. Sonnenbarsche sind wegen ihrer Aggression während der Brut und weil jeder weiß dass man die nicht aussetzen darf aber nicht unbedingt die Topfavoriten für so was auch wenn sie natürlich hübsch sind.
Ich würde da Rotfedern und Rotaugen, Lauben und/oder Gründlinge nahelegen als fingerlange "Frittierfische". Die sind wirklich gute Aquarienfische deren artgerechte Haltung nicht schwer ist- aber das Aquarium darf für sie nicht zu klein sein. 120 cm sollten es schon sein.
Auch junge Flussbarsche kann man halten, diese sollte man aber dann nicht mit Weißfischen mischen sondern unter sich.
Noch eine Anmerkung; der Umgang mit den meisten heimischen Wasserpflanzen ist viel schwieriger als der mit den üblichen tropischen Arten. Also empfehlen sich da die normalen tropischen Pflanzen. Abkühlen wird man das Aquarium ohnehin nicht.
Is auch nicht falsch => hab ich selber schon gemacht => Erfahrung
Danke endlich Mal eine Antwort wo ich mir sicher bin dass sie richtig ist 👍
Es ist interessant zu lesen, dass Du anscheinend weißt was richtig ist, aber trotzdem die Frage hier stellen musst!
Heyyyy
Ist jtz zwar bissl unnötig aber egl. Also es ist auf jeden fall nicht legal aber die zählen nicht jeden Tag durch wie viele fische sie in ihrem see haben.. aber wieso nd einfach "normale" aquarium fische? Oder war es einf mehr eine praktische frage?
LG
Du darfst mit Fischereischein nicht einfach Fische fangen. Eine Gewässerkarte berechtigt dich zu gar nichts. Fische darf man nur entnehmen, wenn man die Angelberechtigung hat.
Und wenn du die Berechtigung hast darfst du keine Fische lebend mitnehmen, sondern musst sie töten. Hältern ist nicht erlaubt und zum Fischfang ist meist nur die Angelrute gestattet.
Nein das darfst du nicht auch nicht mit Fischereischein und Angelerlaubnis,der Fisch muss waidgerecht getoetet werden da es sich im eine invasive Art handelt,du darst auch keine anderen Fische lebend mitnehmen.
Nein das ist Diebstahl. Du müsstest das erst mit dem Besitzer abklären ob du dort fischen darfst.
Fische sind sofort zu töten und dürfen nicht gehältert werden
Auch dann nicht der Fisch muss waidgerecht getoetet werden da es eine invasive Art ist.
@Norina1603
So ist das nicht gemeint ich meine damit dass es richtig klingt und keiner unter dem Kommentar geschrieben hat dass es falsch ist wie bei den anderen.