Welche Fische sind in Sachsen Entnahme pflichtig?
Welche Fische MUSS ich töten, wenn ich sie angel. Alle untermaßigen müssen zurück das weiß ich, aber es gibt ja welche (Sonnenbarsch) die man entnehmen muss. Wo kann man das nachschauen?
3 Antworten
Moin TripleCCC,
gemäß der Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V., Ausgabe 2018-2020, Seite 13 sind neben Sonnenbarschen auch Zwergwelse und alle Grundelarten zu entnehmen.
https://www.landesanglerverband-sachsen.de/user_content/files/Informationen/gewaesserverzeichnis.pdf
Eine solche Entnahmepflicht gibt es übrigens bisher noch nicht in allen Bundesländern. Zumindest in Hamburg besteht sie noch nicht.
Liebe Grüße aus DK
Achim
Wenn du es mir nicht glauben willst frage einen von der Fischereiaufsicht oder mache dir die Arbeit und Google selber nach der Antwort..........Gefangene Fische nicht heimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht in das Gewässer zurück gesetzt werden.
Dazu muss ich weder googlen noch einen Hamburger Fischereiaufseher fragen.
Die Kenntnis des Hamburgischen Fischereigesetzes und der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes in ihren jeweils aktuellen Fassungen zählen zu meinem beruflichen Grundkenntnissen.
Dazu zählt auch die Durchführungsverordnung EU 2016/1141 zu invasiven gebietsfremden Arten, in der die Schwarzmundgrundel nicht einmal gelistet ist, und das Wissen, dass zumindest die nördlichen deutschen Bundesländer der sich daraus ergebende Forderung nach der Erstellung und Umsetzung von Managementplänen in Deutschland u. a. aufgrund anderer Gesetze und der unzureichenden Praktikabilität nicht nachkommen werden.
Somit werden meine Kolleginnen, Kollegen und ich auch in Zukunft spätestens am Ende eines jeden Einsatztages im Hamburger Hafen und auf der Tideelbe Hunderte, bisweilen Tausende zuvor gefangene Schwarzmundgrundeln vorschriftsgemäß behutsam in die Gewässer zurücksetzen.
Einem jeden Angler steht es frei gefangene Fische dieser Art fachgerecht zu töten und weiterzuverwenden.
Setz du mit deinen Kollegen weiterhin behutsam die Grundeln wieder ein.Und google du lieber weiter und kopiere Texte die du gefunden hast bei Tante Google.Mit solchen Leuten schreibe ich nicht über dieses Thema weiter.
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) in der Änderungsfassung vom 06.03.2013 Auf Grund des § 40 des Fischereigesetzes vom 31. August 1993 (GVBl. LSA S. 464) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz verordnet:
§ 7 Anlandungsverpflichtung
(1) Gefangene Fische nicht heimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht in das Gewässer zurück gesetzt werden.
(2) Die obere Fischereibehörde kann für bestimmte Gewässer die Anlandung von gefangenen Fischen bestimmter Arten anordnen, wenn deren Vorkommen oder Vermehrung aus fischereibiologischen Gründen unerwünscht ist.
Ich weiß, nicht Sachsen ;) so ist es aber m.W. überall geregelt
Hej PeterWind,
zumindest in Hamburg gibt es noch keine Entnahmepflicht.
Liebe Grüße
Achim
Kurz und knapp: Alles, was nicht heimisch ist oder wenn Fische krank, nicht mehr überlebensfähig sind
Nicht heimische Fische haben keine Schonzeit oder MM. Ansonsten ist es auch allgemein egal, wenn Fische krank oder nicht überlebensfähig sind müssen sie getötet und beseitigt werden.
Was schreibst du hier? Klar gibt es in Hamburg eine Entnahmepflicht z.B.Schwarzmeergrundeln