First Responder oder so?

5 Antworten

Mit 14 Jahren und ohne Qualifikation nein. First Responder, auch als Helfer vor Ort bezeichnet, werden in der Regel von den ehrenamtlichen Mitgliedern der Hilfsorganisationen, zum Beispiel des Deutschen Roten Kreuzes durchgeführt. Voraussetzung für den aktiven Eintritt in eine Bereitschaft ist das vollendete 16. Lebensjahr, um als First Responder/ Helfer vor Ort tätig zu werden aus Gründen des Jugendschutzes und aus praktischen Gründen (Fahrerlaubnis), ist i.d.R. die Volljährigkeit eine Voraussetzung.

Was die Qualifikation anbelangt, so ist mindestens die organisationsintern geregelte, sanitätsdienstliche Ausbildung Voraussetzung für den Einsatz als First Responder/ Helfer vor Ort. Diese besteht aus einem aktuellen erste Hilfe Kurs und einem hierauf aufbauenden Lehrgang, der je nach ausbildender Hilfsorganisation zwischen 48 und 80 Unterrichtseinheiten umfasst, örtlich kann dann für den Einsatz als First Responder/ Helfer vor Ort von den Verantwortlichen noch eine zusätzliche Schulung vorausgesetzt werden. Einige haben auch eine rettungsdienstliche Qualifikation (Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter) und sind hauptberuflich im Rettungsdienst tätig.

Sonderrechte genießen First Responder oder Helfer vor Ort nicht, Sonderrechte stehen gemäß §35 Absatz 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) ausschließlich den "Fahrzeugen des Rettungsdienstes" zu. Dies bedeutet, dass die Sonderrechte hier entgegen beispielsweise Polizei oder Feuerwehr nicht personengebunden sondern fahrzeuggebunden sind, hat man kein "Fahrzeug des Rettungsdienstes", dann kann man auch keine Sonderrechte in Anspruch nehmen, auch nicht mit einer rettungsdienstlichen Qualifikation. Darüber hinaus gehören First Responder nicht zum Rettungsdienst sondern sie stellen ein Bindeglied zwischen dem Laien- Ersthelfer und dem Rettungsdienst dar, selbst mit personengebundenen Sonderrechten, würden diese First Respondern also nicht zustehen, da diese kein Bestandteil des Rettungsdienstes sind. Maximal kommen geringfügie StVO- Übertretungen aufgrund eines "rechtfertigenden Notstandes" nach §34 StGB bzw. bei Ordnungswidrigkeiten nach §16 OwiG in Betracht. Dann muss es sich jedoch um einen Notarzteinsatz und nicht nur um einen "bloßen" Notfalleinsatz mit einer alleinigen RTW- Indikation handeln.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
kann ich First Responder werden,

So erst mal nein. First Responder ist der Einsatzauftrag, den ein Einsatzmittel erhält, wenn der zuständige Rettungswagen und/oder Notarzt zu lange zur Einsatzstelle brauchen würden, um dem Patienten adäquat zu helfen. "First Responder" ist keine reguläre Organisation, Einheit oder Ausbildung. Jedes für die Leitstelle erreichbare Einsatzmittel kann zum First Responder werden, wenn es die Umstände erforden, was regelmäßig bei dem Einsatzstichwort "bewusstlose Person", "Reanimation" oder dergleichen Notfallbilder der Fall ist. Und in dem Falle kommt es nur auf schnelle Hilfe in absolut lebensbedrohlichen Situationen an, egal wer sie leistet. Dann kommt halt auch mal eine Drehleiter, ein Mannschaftsfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr, ein Krankenwagen, ein Fahrzeug des THW oder sogar der Polizei zu einem eigentlich rein medizinischen Einsatz. Ein weiterer Grund für die genannten Einsätze ist, dass der Träger des Rettungsdienstes dazu verpflichtet ist, in X% der Notfalleinsätze das zuständige (erste) Rettungsmittel in X Minuten vor Ort zu haben, in NRW bedeutet das zB, dass der Rettungswagen in 95% der Fälle im Jahr in acht Minuten vor Ort sein muss. Das nennt man im Fachjargon den sogenannten Erreichungsgrad. Wenn das nicht möglich ist, muss der Träger Rettungsdienst, vertreten durch einen Disponenten in der Leitstelle Abhilfe schaffen, also irgendein Auto hinschicken, was innerhalb dieser Frist vor Ort ist. Also eine reine Notlösung um ethischen, medizinischen und rechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.

Sonderrechte dürfen nur die unter §35StVO genannten Organisationen und Amtsträger in Anspruch nehmen, also du nicht. Was für den "zivilen" Ersthelfer oder Laienhelfer in Frage kommen könnte, wäre eine Übertretung von Gesetzen auf Grundlage des §34StGB, also eine eigentlich verbotene Maßnahme wird korrekt, weil sie einem höheren Gut dient: der Laienhelfer darf die Tür einer Gartenlaube eintreten, weil Rauch daraus dringt und jemand um Hilfe ruft.

Bekommt man dafür dann einen Schein?

Nein. Wenn du einen First-Responder-Einsatz ausführst, bist du im Dienst einer Organisation. Wenn du privat erste Hilfe leistest, brauchst du keinerlei Dokumente.

Muss man eine Ausbildung machen?

Wenn du einer Organisation der Gefahrenabwehr beitrittst und deren Einsatzaufträge mit wahrnimmst, ja klar. Der private Ersthelfer braucht keine Qualifikation, wobei man natürlich den Besuch eines erste-Hilfe-Kurses DRINGEND anraten muss.

Wie kann ich mit 14, auch ohne Ausbildung helfen

Du kannst einen einen erste-Hilfe-Kursbesuchen, meines Wissens nach (dabei bin ich aber nicht sicher) ohne Altersbegrenzung. Helfen sollte jeder lernen, je früher um so besser. Als es noch Brandschutzfrüherziehung gab (vor Corona), haben selbst Grundschulkinder die Basics super hinbekommen. Erste Hilfe ist auch immer situationsabhängig: primär gilt für den Laienhelfer: so helfen, wie der Patient es wünscht, solange er ansprechbar ist. Es könnte schon reichen, mit dem Menschen zu sprechen, nur Hilfe anzubieten. Wenn nicht: lebensrettende Sofortmaßnahmen, also stabile Seitenlage oder Reanimation. Das kann man schon mit 14.

MIR GEHT ES NICHT UM DIE SONDERRECHTE!

Das klingt aber anders. Also ich habe noch nie hier gelesen, das Laienhelfer nach Sonderrechten fragen, die für sie einfach überhaupt nicht in Frage kommen. Wer sie in Anspruch nehmen darf, steht im §35StVO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Also so, das ich Leuten helfen kann, und ggf. dafür Sonderrechte in Anspruch nehmen kann. MIR GEHT ES NICHT UM DIE SONDERRECHTE!

Dafür klingt es allerdings - gerade auch im Kontext mit den anderen Fragen und dem Wunsch nach offiziellen Bescheinigungen und Weisungsbefugnis - doch sehr stark danach...

Muss man eine Ausbildung machen?

Ich appelliere einfach mal an den gesunden Menschenverstand: wie stellst Du dir das vor?

Welchen Nutzen hat der "blaulichtgeile" Vierzehnjährige ohne jedes Material und ohne jede Ahnung? Mit "im Weg rumstehen" hilft man absolut niemandem.

Ja, eine Ausbildung ist Pflicht.

First-Responder-Einheiten werden entweder durch die Hilfsorganisationen, die Feuerwehren oder die Gemeinden als "Regieeinheiten" gestellt - dementsprechend ergeben sich die Ausbildungsvoraussetzungen, z.T. sind diese landesrechtlich geregelt.

Einen Auftrag der Gemeinde, um als First Responder tätig zu werden, wird der einzelne 14jährige ohne jegliche Qualifikation definitiv nicht erhalten.

Wenn es wirklich ums helfen geht und nicht nur um das Ausleben einer Profilneurose, dann gibt es zig Möglichkeiten dafür, die man auch problemlos ehrenamtlich neben der Schule ergreifen kann - das schaffen auch tausende andere Jugendliche.

Diese können natürlich auch im sanitätsdienstlichen Bereich liegen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

14905403  23.05.2021, 10:44
Wenn es wirklich ums helfen geht und nicht nur um das Ausleben einer Profilneurose, dann gibt es zig Möglichkeiten dafür, die man auch problemlos ehrenamtlich neben der Schule ergreifen kann

Oder gleich in der Schule, z.B. bei einem SSD. Ist unter Umständen sogar sinnvoller, denn da kann man bei Einsätzen auch wirklich handeln, mir wäre kein First Responder Dienst bekannt der 14 Jährige mitnimmt.

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SaniOnTheRoad  23.05.2021, 12:11
@14905403

Zum Beispiel.

Die Frage zeigt allerdings, dass einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden - das spricht nicht gerade für die persönliche Reife, die man für die medizinische Versorgung in einem professionellen (wenn auch ehrenamtlichen) Setting für notwendig erachten kann.

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Wenn es dir nicht um die Sonderrechte geht: warum fragst du denn immer wieder nach der Möglichkeit, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen?

Was hast du gegen Jugendfeuerwehr, Jugend-DRK oder die Jugendgruppen der anderen Hilfsorganisationen? Hier in der Gegend übt die DLRG-Jugend auch immer regelmässig Wasserrettung.


BusinessUser 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 19:08

naja, da bräuchte ich eine aufwändige ausbildung. Ich habe Schule, wie soll ich das meinen Eltern erklären?

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NaIchHalt09  17.05.2021, 19:13
@BusinessUser

du kannst ihnen doch erklären dass du ein Hobby suchst und die Mitarbeit in einer Hilfsorganisation für dich interessant wäre...

Immerhin hat die Familie ja durch Opas Geschäft Kontakte zu den Hilfsorganisationen.

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Wie kann ich mit 14, auch ohne Ausbildung helfen?

Ohne Ausbildung? Kauf dir ein Go Kart, bastel ein Blaulicht ran und mach die Aufschrift ,,Först Responda“ drauf. Dann fährst du rum und machst dich lächerlich.

Wenn du wirklich helfen willst musst du eine Ausbildung machen, welche ist abhängig davon wo du bist.