Blaulicht-Fahrzeug für Unternehmen - möglich?
Hallo zusammen!
Eine Frage, welche mich gerade beschäftigt - und sehr interessiert:
Wäre es theoretisch möglich, Folgendes zu schaffen:
- Ich gründe ein Unternehmen, welches ich (z.B.) "Unfallhilfe Mustermann" nenne.
In diesem Unternehmen möchte ich quasi als "privater Unfallhelfer" agieren, wenn ich einen Unfall auf der Straße sehe (Wie eine Art "First Responder").
- Erste-Hilfe Maßnahmen ergreifen
- Notruf absetzen
- Straße sichern (Warndreieck, leichte Verkehrswarnung)
Dies würde ja (theoretisch) den Unfallbeteiligten die Chance geben, sich um ihr eigenes Wohl zu kümmern, sodass nicht noch mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Zweiter Teil der Frage:
Kann es ein solches (o.G.) Unternehmen schaffen, eine Zulassung für ein Fahrzeug zu bekommen, welches mit Sondersignalen (Signalbalken - Blau) ausgestattet wird? Dies ist ja z.B. bei
- DB Notfallmanagern
- Unfallhilfs-Fahrzeugen
- Messfahrzeugen (z.B. Gas)
auch der Fall, obwohl viele der o.G. Unternehmen keine staatlichen Unternehmen sind.
PS: Ja, den Paragraphen zum Thema Sonderrecht kenne ich - jedoch weiß ich nicht, ob die Unternehmensidee darauf zutrifft.
Liebe Grüße & schöne Ostertage
LunaticTiger // Justin
1 Antwort
Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genauer:
Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.
Feuerwehr, Katastrophenschutz
Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
Rettungsdienste
Die Fahrzeuge, die mit gelben Rundumlichtern ausgerüstet sein dürfen, findest Du in § 52 Abs. 4 StVZO. Andere Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder benutzen diese Lichter illegal. Die Voraussetzugen, wann gelbes Blinklicht zum Einsatz kommen darf, kannst Du in § 38 Abs. 3 StVO nachlesen.