Blaulicht-Fahrzeug für Unternehmen - möglich?

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Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genauer:

Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.

Feuerwehr, Katastrophenschutz

Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe

Rettungsdienste

Die Fahrzeuge, die mit gelben Rundumlichtern ausgerüstet sein dürfen, findest Du in § 52 Abs. 4 StVZO. Andere Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder benutzen diese Lichter illegal. Die Voraussetzugen, wann gelbes Blinklicht zum Einsatz kommen darf, kannst Du in § 38 Abs. 3 StVO nachlesen.