Fehler unterlaufen beim Antrag auf Bürgergeld?
Leider ist mir ein blöder Fehler passiert.
Ich habe beim Jobcenter meine Krankenversicherungsbeiträge falsch angegeben.
Da ich arbeitslos war aber nicht arbeitslos gemeldet musste ich jeden Monat 280€ aus eigener Tasche zahlen.
Bei meinem Antrag auf Bürgergeld bin ich aber davon ausgegangen dass das Jobcenter auch 280€ zahlen muss monatlich.
Ich bin quasi davon ausgegangen das diese Kosten standart sind und ich wusste nicht dass ein Jobcenter weniger zahlen muss als eine Privatperson die keinen Job hat.
Dachte das wäre die Mindestbeitragshöhe.
Bin dabei den Fehler zu korrigieren.
Welche Strafe kann ich vom Jobcenter erwarten?
War ja klar ein Fehler meiner Seits.
1 Antwort
Es ist nicht ersichtlich, was für eine Fehler aufgetreten sein soll und was das Jobcenter nun klären möchte.
Grundsätzlich ist der Wechsel aus der freiwilligen in die Pflichtversicherung zu Beginn des Bürgergeldbezuges regelmäßig unproblematisch
Hab gerade erfahren dass sich das Jobcenter nicht bei meiner Krankenversicherung als arbeitslos gemeldet hat .... weiß echt nimmer weiter Leute