Fast Erwürgt?

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Mache dir keine Gedanken. 

Sollten sie wirklich zur Polizei gehen, was ich nicht glaube, dann dürfte dir dennoch nichts passieren.

Er/Sie hat dir ein für dich lebenswichtiges Medikament weggenommen. Du musstest, um deine Gesundheit zur schützen, dieses Medikament zurückbekommen. 

Du durftest dir dein Medikamemt auch mit Gewalt zurückholen, er hat in dir die Sache weggenommen und du holst es dir mit Gewalt im Rahmen der Notwehr wieder. Sollte dein "Würgen" als nicht erforderlich beurteilt werden, so wäre dies ggf. nach § 33 StGB entschuldigt. Weiterhin wäre dein Handeln auch als Notstandshandlung nach § 34 StGB gerechtfertigt (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen). 

An deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen, zusammen mit deinen Eltern, und gegen den anderen Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung erstatten und Strafantrag stellen. Anderen Menschen die lebenswichtigen Medikamente wegzunehmen ist kein Spaß mehr. 

Hi,

wenn dein Klassenkamerad dich deswegen anzeigt, braucht er erstmal Beweise. Da er die, davon gehe ich mal aus, nicht hat, steht sowieso Aussage gegen Aussage.

Dazu kommt, dass du aus Notwehr gehandelt hast. Hätte er dir das Spray nicht weggenommen und dich damit provoziert und in Gefahr gebracht, wäre es zu diesen Handgreiflichkeiten überhaupt nicht gekommen. Von daher brauchst du dir keine Sorgen machen.

Diese Anzeige würde für ihn schlecht ausgehen, nicht für dich. Ich denke er wollte dir damit nur Angst machen.

Lg Lfy

I) Hast du ihn gewürgt, bevor er dir dein Spray gegeben hatte?
Dann war es Notwehr und du hast nichts zu befürchten...

II) Oder hast du ihn gewürgt, nachdem er dir dein Spray gegeben hatte?
Dann müsstest du dir Sorgen machen, denn das ist Körperverletzung...

=> Wenn Fall II) vorliegt, geh zur Familie hin und schildere den Sachverhalt mit dem Astmaspray. Sag, dass es dir leid tut und dass du in der Panik-Situation überreagiert hast. Wahrscheinlich wissen sie von der Spray-Geschichte gar nichts und lassen es dann im Sande verlaufen, weil ihr Kind ja auch nicht unschuldig ist.


LG
MCX


furbo  26.03.2016, 10:23

Ich würde mich keinesfalls für das Würgen entschuldigen. Damit bekäme der "Spaßvogel" die Bestätigung, dass sein "Spaß" nicht so schlimm wäre und er wiederholt es bei passender Gelegenheit. 

Soll doch die Familie eine Anzeige machen. Bei diesem Sachverhalt passiert rein gar nichts. Selbst wenn das Würgen nicht mehr gerechtfertigt wäre, die Fragestellerin befand sich in Todesangst, was durchaus zur Schuldunfähigkeit führen kann. 

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Nein. Selbst wenn das vor Gericht gehen würde, und das schlimmste aller Möglichkeiten eintritt, würdet ihr nur Sozialstunden kriegen. Das ist einfach unnötig und kostet zu viel Geld. Ich würde euch/dir raten. Setzt euch mit euren Eltern zusammen mit einem Lehrer zusammen und findet eine Möglichkeit.

Nein! Das war notwehr! Wenn das stimmt dann können sie dir nichts anhaben. Außerdem glaube ich nicht dass sie das wirklich tun würden den da du ja nichts illegales gemacht hast, da es ja notwehr war; und da könntest ja auch du zur polizei gehen.


Still  26.03.2016, 17:03

Mit würgen ist wohl kaum ein gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Das geht schon in die Bestrafung. Lies dir mal meine Antwort auf die diversen "Lücken" in der Frage hin durch.

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Laa00  26.03.2016, 19:46
@Still

Ja aber so wie ich das verstanden habe, konnte erst sein spay zurückhohlen, als der angreifer bewustlos(?) War.

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Laa00  26.03.2016, 14:46

Lass dich bloß nicht einschüchtern :)

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