Familie hat kein Recht in Akteneinsicht?
Hi, ich eine Frage. Mein Bruder ist vor zwei Monaten an einen Stromschlag ums Leben gekommen, man sagte uns das es ein Unfall war. Jedoch wollen wir genau wissen was passiert ist, wir bekommen jedoch keine Akteneinsicht..
Was kann der Grund sein? Es ist doch unser Recht!
4 Antworten
man sagte uns das es ein Unfall war.
Dann war es auch so.
Jedoch wollen wir genau wissen was passiert ist,
Das ist verständlich, aber so nicht möglich.
wir bekommen jedoch keine Akteneinsicht..
Korrekt.
Was kann der Grund sein? Es ist doch unser Recht!
Nein, ist es nicht. Ohne Vorsorgevollmacht bzw. entsprechende über den Tod hinaus geltende Verfügung des Verstorbenen habt ihr keine generelle Berechtigung auf Akteneinsicht. Eine solche könnte nur auf dem Klageweg erstritten werden, sofern sich entsprechende Gründe fänden.
Das ist unterlassenes Hilfeleistung?
Wie bereits ausgeführt, nicht unbedingt.
Wendet Euch an einen (guten) Anwalt.
Wenn er euch keine Vollmacht gegeben hat, die auch über den Tod gilt, dann gibt es auch keine Akteneinsicht. Es ist und bleibt einfach Datenschutz, das auch nach dem Tod gilt.
Und in der Akte wird sicherlich nicht der genaue Unfallhergang stehen, denn weder der Rettungsdienst noch das Krankenhauspersonal waren vor Ort und haben den Unfall gesehen.
Und aus welchem Grund sollte ein Anwalt Akteneinsicht bekommen? "Neugierige" Angehörige sind m.M.n kein Grund, dass man da Daten ausgehändigt bekommt, auch nicht als Anwalt. Es steht ja keine Straftat oÄ im Raum.
Anwalt nehmen und schauen.
"Verstirbt ein Patient, können dessen Erben und nächste Angehörige Einsicht in die Patientenakte verlangen (§ 630 g Abs. 3 BGB). Dieses Einsichtsrecht kann aber mit der ärztlichen Schweigepflicht kollidieren, die über den Tod des Patienten hinaus Wirkung entfaltet (§ 203 Abs. 5 StGB"
Der Grund ist, dass dein Bruder euch keine Vollmacht gegeben hat, die auch über den Tod hinaus wirksam war. Damit wird seine Privatsphäre geschützt.
Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, wenn ihr eine Klage einreicht.
Er war erst 16 ? Trotzdem hätte er ne Vollmacht schreiben sollen?
Als Minderjähriger nicht. Er hat sich bei der Bahn den Stromschlag geholt? Wollt ihr klagen? Wenn ja gegen wen und warum? Es bringt ihn nicht zurück.
Hi, er war erst 16. Es geht darum das dass Mädel das mit ihn war einfach weg gelaufen ist statt die Polizei anzurufen.. sie war 14. Das ist unterlassenes Hilfeleistung?