Fahrschule will mich anzeigen?
Hallo Leute ich habe meine Fahrschule ein Bewertung geschrieben die Fahrschule will mich anzeigen das ich die bedroht habe
dass ist die Bewertung was ich geschrieben habe 👇🏻👇🏻👇🏻
Ich habe 2800€ nur für fahren gezahlt außer Theorie und danach hatte ich die Praktisch Prüfung und nicht bestanden
Der Fahrlehrer hat mich jedesmal beim fahren angeschrien auch an meine Prüfung Tag bevor ich die Prüfung gehe der ist mal nicht motiviert um diese Arbeit zu machen wann der Fahrlehrer mich jedesmal anschreien kann ich auch nicht Richtig fahren lernen
Ich würde es erste löschen wenn die Problem gelösen ist
7 Antworten
Natürlich kannst du eine Bewertung schreiben du musst halt vorher nochmal in deinen Vertrag schauen.
Steht in dem Vertrag das die Vertragsbedingungen usw nicht an Dritte weitergegeben werden?
Natürlich kannst du eine Bewertung schreiben du musst halt vorher nochmal in deinen Vertrag schauen.
in welchen Vertrag? den mit der Bewertungsplattform, oder mit der Fahrschule? und weswegen?
Steht in dem Vertrag das(s) die Vertragsbedingungen usw nicht an Dritte weitergegeben werden?
nein, so etwas steht in ABG geschätzt nie drin. Persönliche Daten werden gemäss DSGV nicht weitergegeben, ok, aber die AGB sind frei einsehbar und "allgemein", wie der Name es sagt. In heiklen B2B-Situationen gibt es womöglich Zusatzvereinbarung über Stillschweigen, inkl. Vertragsstrafen. Hier sicherlich nicht.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. empfiehlt den ihr über ihre Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Fahrschulen unverbindlich, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden:
https://www.flvbw.de/files/Bilder%20und%20Downloads/AGB.pdf
nur mal so als Referenz ... und darin geschrieben:
- Bestandteil der Ausbildung
- Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
- Anmeldung zur Prüfung
- Ausschluss vom Unterricht
- Entgelte bei Vertragskündigung
was davon sollte der Meinung eines Kfz-Meisters nach privat bleiben und ggü. Dritten verschwiegen werden?
Brauchst nichts befürchten besorg dir nen guten Anwalt wenn die wirklich klagen wollen lass es zu klag zurück und hol dir dein Geld zurück. Am besten du findest Leute mit genauso üblen Erfahrungen auf der Schule als Zeugen. Nur dafür dass du die Prüfung leider nicht bestanden hast kann der Fahrlehrer nicht direkt was dafür halt aber indirekt weil er eben so schlecht war
Hallo Lucka52,
Wie du dich gegenüber der Fahrschule verhalten hast, weiß ich nicht. Aber in der Rezension hast du niemanden bedroht und solltest normalerweise keine Konsequenzen befürchten müssen.
Na ja einfach schreiben geht nicht.
Beschwerden kann man ja schriftlich einreichen und beim Verband prüfen lassen.
Das bedeutet wahrscheinlich eine Anzeige wegen übler Nachrede. Du hast keine Zeugen außer dem Fahrprüfer. Und der ließ dich durchfallen, weil du nicht fahren kannst. Schuld kannst du deinem Fahrlehrer dafür nicht geben. Wenn du mit ihm nicht klar gekommen bist, dann hättest du halt die Fahrschule wechseln müssen.