Fahrradverbot?

2 Antworten

ich bin etwas verwirrt und hoffe, dass jemand Ahnung hat.

Ich bin stark verwirrt, warum Du nicht das Zeichen 250 googelst, wo Du "Ahnung" aus erster Hand bekommst.

Zitat aus dem Link:

Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf den gesperrten Bereich jedoch passieren und dabei auch ein Fahrrad oder Motorrad schieben.

Der Rest wird hier geklärt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Radsport - Rennrad Marathon - MTB für Schmuddelwetter

Anlassen 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 20:14

Deine Antwort ist absolut falsch. Ich frage nach der Erlaubnis für Fahrräder auf Straßen mit Zeichen 250 und mit Zusatzzeichen 'landw. Verkehr erlaubt, nicht nach dem, ob man schieben darf. Du kannst gerne auch sinnvolle Antworten geben, die relevant sind.

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Hayns  30.08.2024, 20:37
@Anlassen

Die Kurzform: Da gibt es keine Erlaubnis für Dich, mit dem Fahrrad zu fahren.

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Meine Antwort ist völlig korrekt, es scheint, Du klickst nicht auf die eingebetteten Links, in denen die amtlichen Erläuterungen stehen - nur diese gelten.

Du weißt, was eingebettete Links sind?

Hier: Zeichen 250 googelst < da musst Du draufklicken. Hier noch einer Der Rest wird hier geklärt. < da musst Du draufklicken.

Noch einmal für Dich.

Das Verbotszeichen 250 verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Das heißt, dass Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder dort nicht fahren dürfen.

Wer zu Fuß unterwegs ist, darf den gesperrten Bereich jedoch passieren und dabei auch ein Fahrrad schieben.

Ist unter dem Zeichen 250 das Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei", darf der landwirtschaftliche Verkehr dort fahren.

Dein Fahrrad darfst Du da nur schieben.

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Hi, das Zeichen 250 bedeutet "Verbot für Fahrzeuge aller Art"

Das gilt auch für Fahrräder.

Ein Fahrrad ist auch kein landwirtschaftliches Fahrzeug. Darf da also auch nicht fahren.

Also entweder schieben oder 15 € Bußgeld riskieren. Ich bin böse und würde eher letzteres tun ;-)

Dann aber sagen, sorry das Schild hatte ich übersehen. Wenn man es zugibt, kann es das doppelte kosten.


AntonAntonsen  25.08.2024, 00:27
Ein Fahrrad ist auch kein landwirtschaftliches Fahrzeug.

Ein Fahrrad ist natürlich kein landwirtschaftliches Fahrzeug, aber wenn ein Landwirt mit dem Fahrrad zu seinen Feldern oder Weiden fährt, um dort landwirtschaftliche Zwecke zu vollziehen, handelt es sich trotzdem um landwirtschaftlichen Verkehr.

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