Wann darf man eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragen?
Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Wir leben ländlich und unser Grundstück wird durch eine Straße geteilt. Die Straße ist eine schmale landstraße ohne Markierung und auf der sind 100khm erlaubt. Relevanter Straßenabschnitt, für den ich gerne eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragen würde liegt in einer leichten Kurve. Links und rechts entlang steht eine massive einzäunung, heißt es gibt keine ausweichmöglichkeit für Autos, wenn ein LKW oder Mähdrescher entgegenkommt. Da wir eine Firma besitzen und somit eigentlich eine werksausfahrt, sind dementsprechend viele breite Fahrzeuge unterwegs. Dadurch, dass nach unserem Grundstück ein Café eröffnet hat, hat der Verkehr auch deutlich zugenommen und besagte cafe Besucher Rasen teilweise mit 150 kmh vorbei, obwohl durch die leichte Kurve und Gebäude eingeschränkte sichtverhältnisse herrschen. Gibt es rechtliche Grundlagen dazu, dass man eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Fall beantragen kann ?
3 Antworten
In Deutschland können Geschwindigkeitsbegrenzungen auf öffentlichen Straßen in bestimmten Fällen durch die zuständigen Behörden angeordnet werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Straße in einem Wohngebiet oder in der Nähe einer Schule liegt, oder wenn es sich um eine Straße mit hohem Verkehrsaufkommen handelt. Geschwindigkeitsbegrenzungen können auch angeordnet werden, wenn es aufgrund von Straßenverhältnissen oder Wetterbedingungen erforderlich ist, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Sicherheit zu erhöhen.
Wenn Sie als Einzelperson eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer bestimmten Straße beantragen möchten, können Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Die Behörde wird dann prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht ist und entsprechende Maßnahmen ergreifen, falls dies der Fall ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet wird, in der Regel von der Behörde getroffen wird und nicht von Einzelpersonen.
Beantragen kann man sowas immer. Der Knackpunkt dürfte sein ob der Gemeinde/Kreis/Landratsamt die Begründung und vorgetragenen Punkte ausreicht um dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten. Sollte dies abgelehnt werden bleibt noch der Weg über das Verwaltungsgericht, was aber bei Misserfolg mit Verfahrenskosten verbunden ist.
Ok danke für die Antwort, dann frage ich mal in der Gemeinde nach
Mit welchem geeichten Gerät auf dem du geschult wurdest hast du denn gemessen, dass du weißt, dass dort 150kmh gefahren werden? Eine Landstraße ohne Markierung wo ihr ein Firmengelände habt und dann gibt es da ein Cafe irgendwo im nirgendwo? Da kann nicht nur eure Firma und das Cafe sein. Klingt sehr merkwürdig.
Ich weis, dass es merkwürdig klingt. Ist ein hofcafe in idyllischer, ländlicher lage 🤷♀️ die Besitzerin ist in so einem Autoclub (klingt jetzt vielleicht noch komischer), aber die kommen halt da dann im sommer alle immer mit ihren Sportwagen und fahren die voll aus auf dem weg dahin.... und das ist halt genau vor unserer Haustüre. Ich gönne der Frau ja ihr Geschäft und freue mich, dass es gut besucht wird, die normale laufkundschaft ist ja auch nicht das problem, aber die, die ihre Amischlitten davor nochmal voll aufheulen lassen müssen, dass jeder weis, dass sie kommen.... ich sehe den Tag halt kommen, an dem ich auf der Terrasse sitze und von links der überbreite Mähdrescher kommt und von rechts der Gas gebende Sportwagen ....