Fahrrad zurückgebracht ist es noch Strafbar?
Wenn jemand besoffen, nüchtern egal aus welchem Grund ein Fahrrad geklaut hat, und es später dann wieder zurückbringt. Kann diese Person noch bestraft werden. Wenn kein Schloss oder sonstiges Kaputt gemacht wurde.
mir wurde eins geklaut, aber 2 oder 3 Wochen später war es wieder im Vorgarten.
5 Antworten
Trotzdem war es Diebstahl auch wenn bei der Veruteilung die spätere Reue sicherlich positiv berücksichtigt wird und man das auch anerkennen sollte. Aber es kann ja nicht angehen dass jemand mal was klaut und dann hinterher überlegt wie groß die Gefahr ist geschnappt zu werden und wenn er zu dem Ergebnis kommt dass die zu groß ist dann bringt er es halt einfach wieder und nichts ist gewesen. Trotzdem hat er natürlich Schadenwidergutmachung geleistet und das ist wie gesagt positiv anzuerkennen sofern er es dann nicht nochmal macht. Was anderes wäre es natürlich wenn er glaubhaft!!! in einer Gefahrensituation war, musste z. B. weil er verfolgt wurde flüchten und hat das Rad dann als Ausweg in einer lebensbedrohlichen Situation genommen und danach wieder zurückgebracht.
Ist doch toll! Freu dich und lass es gut sein.
Falls du rausfindest, wer es war, versuche sein Freund sein. Er scheint es wert zu sein.
Sicherlich ist das strafbar, aber du wirst wenig Chancen haben.
Es ist oder bleibt Diebstahl, aber sei froh, das es wieder da ist. Wird wohl die Ausnahme sein. Anzeige wahrscheinlich sinnlos.
Wenn man jemanden was entwendet ohne sein Einverständnis ist es erst mal Diebstahl. Und Trunkenheit schützt vor Strafe nicht.
du bist ein ganz Schlauer. Es hat 2 - 3 Wochen gedauert ... Wenn ich die Absicht habe es wieder zurück zu bringen mache ich das am nächsten Tag oder informiere den Besitzer bald möglichst.
Dann ist doch alles in Ordnung. Die Person hat Dir das Fahrrad zurück gebracht. Was willst du sie jetzt noch anzeigen?
Das wurde angezeigt aber kann die Person noch bestraft werden?
Schon ja. Aber lass die Anzeige fallen. Der arme ist schon genug gestraft.
Wenn von Anfang an das Ziel war, die Sache wieder zurückzugeben, ist es auch kein Diebstahl.
Strafbar trotzdem. Wenn er nicht zu betrunken war :D