Fahrrad zurückgebracht ist es noch Strafbar?

5 Antworten

Trotzdem war es Diebstahl auch wenn bei der Veruteilung die spätere Reue sicherlich positiv berücksichtigt wird und man das auch anerkennen sollte. Aber es kann ja nicht angehen dass jemand mal was klaut und dann hinterher überlegt wie groß die Gefahr ist geschnappt zu werden und wenn er zu dem Ergebnis kommt dass die zu groß ist dann bringt er es halt einfach wieder und nichts ist gewesen. Trotzdem hat er natürlich Schadenwidergutmachung geleistet und das ist wie gesagt positiv anzuerkennen sofern er es dann nicht nochmal macht. Was anderes wäre es natürlich wenn er glaubhaft!!! in einer Gefahrensituation war, musste z. B. weil er verfolgt wurde flüchten und hat das Rad dann als Ausweg in einer lebensbedrohlichen Situation genommen und danach wieder zurückgebracht.

Ist doch toll! Freu dich und lass es gut sein.

Falls du rausfindest, wer es war, versuche sein Freund sein. Er scheint es wert zu sein.

Sicherlich ist das strafbar, aber du wirst wenig Chancen haben.

Es ist oder bleibt Diebstahl, aber sei froh, das es wieder da ist. Wird wohl die Ausnahme sein. Anzeige wahrscheinlich sinnlos.


Droitteur  31.05.2020, 16:35

Wenn von Anfang an das Ziel war, die Sache wieder zurückzugeben, ist es auch kein Diebstahl.

Strafbar trotzdem. Wenn er nicht zu betrunken war :D

Lexa1  31.05.2020, 16:59
@Droitteur

Wenn man jemanden was entwendet ohne sein Einverständnis ist es erst mal Diebstahl. Und Trunkenheit schützt vor Strafe nicht.

Droitteur  31.05.2020, 17:15
@Lexa1

Es ist kein Diebstahl, wenn man etwas nur an sich nimmt, um es zu benutzen, und beispielsweise wie hier die Absicht hat, es wieder zurückzuführen.

Lexa1  31.05.2020, 18:39
@Droitteur

du bist ein ganz Schlauer. Es hat 2 - 3 Wochen gedauert ... Wenn ich die Absicht habe es wieder zurück zu bringen mache ich das am nächsten Tag oder informiere den Besitzer bald möglichst.

Droitteur  31.05.2020, 19:06
@Lexa1

Er müsste nicht einmal die Absicht gehabt haben, es zurückzubringen; dies unterstreicht es lediglich, dass nach naheligender Auswertung kein Diebstahl vorlag, soweit er einfach nur das Fahrrad zB für den Heimweg benutzen wollte.

Dann ist doch alles in Ordnung. Die Person hat Dir das Fahrrad zurück gebracht. Was willst du sie jetzt noch anzeigen?


chengloke 
Beitragsersteller
 31.05.2020, 16:36

Das wurde angezeigt aber kann die Person noch bestraft werden?

josef788  31.05.2020, 16:37
@chengloke

Schon ja. Aber lass die Anzeige fallen. Der arme ist schon genug gestraft.