Fahrkarte nachzeigen?

6 Antworten

Hallo,

wenn du bei der Kontrolle ein gültiges Ticket oder eine BahnCard nicht dabei hattest, kannst du das in der Regel nachträglich vorzeigen – vorausgesetzt, das Ticket war zum Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich gültig.

Du hast dafür die Möglichkeit, es entweder online über www.db-fahrpreisnacherhebung.de oder direkt in einem DB Reisezentrum nachzureichen. In diesem Fall wird das erhöhte Beförderungsentgelt auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert.

Wichtig: Übertragbare Regionaltickets (also solche, die nicht personengebunden sind) können leider nicht nachgezeigt werden.

Ich gehe davon aus, das es in einer “Bahn” der Deutschen Bahn war, ansonsten musst du dich mit dem ausstellenden Unternehmen in Verbindung setzten.

https://www.bahn.de/faq/ich-habe-eine-fahrpreisnacherhebung-erhalten-was-jetzt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter DB Fernverkehr AG

Wenn du zum Zeitpunkt der Fahrt eine gültige Fahrkarte welche nicht übertragbar ist hattest und du die bei der Kontrolle nicht vorzeigen konntest und du daher eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hast, kannst du beim Kundencenter / Reisezentrum vom Ausstellenden Unternehmen gegen Vorlage von Fahrkarte und Fahrpreisnacherhebung, die Forderung auf bis zu 7 Euro reduzieren lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufseisenbahner
Ich habe dies den Kontrolleuren gezeigt welche auch eingesehen haben dass es gültig ist.

In dem Moment hätte der Kontrolleur normalerweise die Fahrpreisnacherhebung abbrechen sollen.

Kann Mann iwas machen?

Die vollen 60€ musst du nicht bezahlen. Man kann ja nachweisen, dass du zu der Fahr berechtigt warst. Dazu kannst du das gültige Ticket tatsächlich an der zuständigen Stelle nachzeigen.

Du solltest schriftlichen Widerspruch auf Papier per Einschreibebrief einlegen, damit deine Beschwerde amtlich ist. Dass du das Ticket bei der Kontrolle dabei hattest, kannst du aber vermutlich nicht mehr beweisen, sodass das jetzt flach fällt, einfach gar keine Gebühr bezahlen zu müssen. Wenn du einen Zeugen hast, ist das was anderes.

Bist du sicher, dass du das richtig verstanden hast?

Es gibt einen Unterschied zwischen der Vertragsstrafe von 60 Euro für ein fehlendes Ticket und einer geringeren Gebühr in der Regel zwischen 5 und 8 Euro für ein bei der Kontrolle nicht vorgezeigtes Ticket.

Ich gehe mal von letzterem aus, da die Kontrolleure sicherlich schon weitergegangen waren und deine Kontrolle zunächst abgeschlossen hatten. Das Ticket bekommst du, damit du damit zu einer der Zentren gehst und die Geschichte dort klärst.

Kann Mann iwas machen?

Widerspreche dem "Strafticket" papierschriftlich mit Hinweis auf das gültige Ticket.

Das ist zumindest das, ich an Deiner Stelle täte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.