Fahrgastrechte / Deutsche Bahn / Entschädigung für längere Fahrdauer?
Als ich in den Urlaub fahren wollte, wurde ein ICE zum Flughafen (ich wohne in Schwerin und wollte ab FRA fliegen, weil das günstiger war) erstmal komplett gestrichen (also keine Zugbindung mehr...)...
Die Alternativverbindungen hätten mich alle zu spät am Flughafen abgesetzt...
Ich habe mir also eine frühere Verbindung ausgesucht... Die lief dann aber (wie schon befürchtet) auch nicht glatt, so dass ich 64min später als vereinbart in FRA ankam, weil ein Baum auf die Gleise zwischen Hamburg und Hannover gefallen war...
Ich konnte zwar meinen Flug bequem erreichen, weil ich so viel Reserve-Zeit eingeplant hatte, aber ich war über 2 Stunden länger unterwegs, als ursprünglich geplant...
Jetzt hab ich das Gefühl, dass mir nicht 25% sondern 50% Erstattung zustehen... Ich habe aber nur 25% für die verspätete Ankunft bekommen... Aber 0% für die längere Fahrtdauer...
Soll ich entschieden Widerspruch einlegen?
2 Antworten
Du hast nur ein Recht auf 25 %, da 2 Stunden scheinbar deine alte Reise beziehen, die ausgefallen ist.
Die Regeln der Bahn sind, bei einer Verspätung von 60 Minuten bis 120 Minuten hat man Anspruch auf 25% des Fahrpreises, ab 120 Minuten mit Ankunft am Zielort hast du Anspruch auf 50%.
so dass ich 64min später als vereinbart in FRA ankam
64 Minuten im Bezug auf deine usprüngliche Verbindung, oder 64 Minuten in Bezug auf deine neue Verbindung? Weil entsprechend ist die Verspätung bei Ankunft in Bezug auf deine ursprüngliche Verbindung.
Aber das ist eh alles reine Kulanz der Bahn, da sie seit der neuen EU Verordnung nur noch bei Verspätungen zahlen muss die sie auch selber zu verantworten hat.
Baum auf Schiene hat die Bahn eigentlich nich zu verantworten?
ich kam 64min nach der Zeit, die im ursprünglich gekauften Ticket stand, an...
und die frühere Abfahrtzeit spielt echt gar keine Rolle? allein schon wegen des von der Bahn gestrichenen Zuges musste ich ja über eine Std früher losfahren, um zur selben Zeit anzukommen...
Baum auf Schiene hat die Bahn eigentlich nich zu verantworten?
Nicht mehr, da die Bahn für den ungestürtzten Bahn nicht kann - Stichwort "höhere Gewalt", das ist seit der neuen EU-Verordnung so.
ich kam 64min nach der Zeit, die im ursprünglich gekauften Ticket stand
Dann stehen dir die gezahlten 25% zu.
die frühere Abfahrtzeit spielt echt gar keine Rolle?
Nein.
Das mit den "Bäumen auf der Schiene" ist offiziell höhere Gewalt. Allerdings kann man sich streiten, wenn die Bäume auch ohne Sturm, Dauerregen oder Schneemassen auf die Strecke fallen, weil so eine Strecke eigentlich auch regelmäßig auf solche Wackelkandidaten geprüft werden sollte, damit so etwas nicht passiert.
Allerdings geht das dann i.d.R. wieder die "DB-Netz" an, nicht das fahrende VU. Schön, wenn man die Verantwortlichkeiten so weit ins Nirwana verstecken kann. :-(
Ja klar, die DB zahlt ja auch bei so viel wo sie nicht müsste - aus Kulanz.
ok...
es geht also echt nur um die Verspätung bei der Ankunft?
und nicht um die „Verfrühung“ bei der Abfahrt?