Fahrgastrechte / Deutsche Bahn / Entschädigung für längere Fahrdauer?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast nur ein Recht auf 25 %, da 2 Stunden scheinbar deine alte Reise beziehen, die ausgefallen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Azubi bei der DB

LUKEars 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 08:03

ok...

es geht also echt nur um die Verspätung bei der Ankunft?

und nicht um die „Verfrühung“ bei der Abfahrt?

Die Regeln der Bahn sind, bei einer Verspätung von 60 Minuten bis 120 Minuten hat man Anspruch auf 25% des Fahrpreises, ab 120 Minuten mit Ankunft am Zielort hast du Anspruch auf 50%.

so dass ich 64min später als vereinbart in FRA ankam

64 Minuten im Bezug auf deine usprüngliche Verbindung, oder 64 Minuten in Bezug auf deine neue Verbindung? Weil entsprechend ist die Verspätung bei Ankunft in Bezug auf deine ursprüngliche Verbindung.

Aber das ist eh alles reine Kulanz der Bahn, da sie seit der neuen EU Verordnung nur noch bei Verspätungen zahlen muss die sie auch selber zu verantworten hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Zugbegleiter im Fernverkehr der DB

LUKEars 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 08:54

Baum auf Schiene hat die Bahn eigentlich nich zu verantworten?

ich kam 64min nach der Zeit, die im ursprünglich gekauften Ticket stand, an...

und die frühere Abfahrtzeit spielt echt gar keine Rolle? allein schon wegen des von der Bahn gestrichenen Zuges musste ich ja über eine Std früher losfahren, um zur selben Zeit anzukommen...

ytimoyt  02.04.2025, 09:04
@LUKEars
Baum auf Schiene hat die Bahn eigentlich nich zu verantworten?

Nicht mehr, da die Bahn für den ungestürtzten Bahn nicht kann - Stichwort "höhere Gewalt", das ist seit der neuen EU-Verordnung so.

ich kam 64min nach der Zeit, die im ursprünglich gekauften Ticket stand

Dann stehen dir die gezahlten 25% zu.

die frühere Abfahrtzeit spielt echt gar keine Rolle?

Nein.

treppensteiger  02.04.2025, 10:47
@ytimoyt

Das mit den "Bäumen auf der Schiene" ist offiziell höhere Gewalt. Allerdings kann man sich streiten, wenn die Bäume auch ohne Sturm, Dauerregen oder Schneemassen auf die Strecke fallen, weil so eine Strecke eigentlich auch regelmäßig auf solche Wackelkandidaten geprüft werden sollte, damit so etwas nicht passiert.

Allerdings geht das dann i.d.R. wieder die "DB-Netz" an, nicht das fahrende VU. Schön, wenn man die Verantwortlichkeiten so weit ins Nirwana verstecken kann. :-(

ytimoyt  02.04.2025, 10:52
@treppensteiger

Ja klar, die DB zahlt ja auch bei so viel wo sie nicht müsste - aus Kulanz.