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Rückzahlung ALG I aufgrund von Falschberechnung des JobCenters - muss ich das Geld zurück zahlen?

Guten Abend liebe Community,

mich beschäftigt seit einigen Tagen eine Frage, die ich mir gestellt habe, nachdem ich Anfang September auf mein Kontoauszug gesehen habe.

Ich habe bis zum 01. August 2015 zusammen mit meiner Familie (Mutter + Schwester) in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Seit dem 01.Juni 2015 bekomme ich Arbeitslosengeld (ALG I). Nun bekam ich ende August einen Brief, dass das JobCenter mir für JULI nur 124,00€ von meinem ALG I angerechnet haben/Sie einen Erstattungsansprach ans Arbeitsamt geschickt haben. Ich erhalte monatlich über 900€ Arbeitlosengeld und dachte eigentlich, dass das JobCenter mir mein komplettes Geld anrechnen würde. Das Arbeitsamt hat mir das übriggebliebene Geld für JULI (etwas über 800€) im September überwiesen, doch jetzt stelle ich mir folgende Fragen:

  • Wird mein ALG I nicht normalerweise komplett angerechnet oder nur der Anspruch der für mich gilt? ( Der Antrag für die Bedarfsgemeinschaft ist von meiner Mutter gestellt)

  • Das Arbeitsamt konnte mir nichts weiter sagen und nun frage ich mich, ob ich das Geld eventuell ans Jobcenter zurückzahlen muss, falls diese den Bedarf falsch berechnet haben (ist ja nicht meine Schuld)?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr vielleicht ein paar Antworten habt!

Vielen Dank und einen schönen Abend noch!

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Erstattungsanspruch

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