Fahrerqualifikationsnachweis?
Hallo,
Ich habe Probleme mit der Kreisverwaltung. Ich habe den C/CE Führerschein und Den D/DE Führerschein beides musste jetzt verlängert werden. Habe die 5 Module gemacht mit hinsichtlich Lkw weil dieses in moment hauptberuflich ausführe. Heute auf der Kreisverwaltung haben die verweigert die 95 auch für den Bus auszustellen weil auf dem Modul Zettel D/DE durch gestrichen war weil ich ja C/CE gemacht habe im Internet steht auch drin das nur 5 Module mit 35 Std. Gemacht werden müssen egal ob für D oder C. Ich verstehe die Welt nicht mehr kann ja nicht noch 5 Module machen. Was kann ich tun wo kann man sich da hin wenden wenn die Kreisverwaltung sich weigert. ? Hab ich eine Chance mit den 5 Modulen auch den D zu bekommen? Über Rückantwort würde ich mich sehr freuen. :-(
2 Antworten
Frag doch mal bei der Fahrschule nach wo du die Module gemacht hast. Vielleicht haben die was falsch ausgefüllt.
Ich bin zwar auf dem Wissensstand dass man für C und D nur eine gemeinsame Fortbildung braucht. Könnte aber sein dass sich da schon wieder was geändert hat.
Die Fahrschule sollte das aber zu 100% wissen
Versuch es mal bei der IHK. Die sind da auch immer recht hilfsbereit
Die Fahrerlaubnisbehörde hat natürlich Unrecht. Die Weiterbildung (35 h) ist nur einmal zu absolvieren.
Ich würde hier einmal auf das aktuelle Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrfQG) verweisen. Speziell auf die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht 😉
Hier in dem PDF-Dokument bitte speziell den Punkt 5.2 beachten! Das Dokument kommt übrigens direkt von einer Bundesbehörde (Bundesamt für Logistik und Mobilität [BALM]).
Durch die Weiterbildung sollen die im Rahmen der Grundqualifikation vermittelten Kenntnisse vertieft werden. Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung müssen alle Kenntnisbereiche, die nach Anlage 1 zur BKrFQV für den Erwerb der Grundqualifikation zu schulen sind, Bestandteil der Weiterbildung sein. Dabei genügt es, wenn aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist. Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl eine Fahrerlaubnis aus dem Bereich der C-Klassen als auch aus dem Bereich der D-Klassen besitzen, müssen im jeweiligen Weiterbildungszeitraum nur eine Weiterbildung zu jeweils 35 Unterrichtseinheiten absolvieren, wobei die Schulungsinhalte auf die Haupttätigkeit des Fahrers abgestimmt sein sollten
Hallo,
Die sagen ja das die Module richtig waren. Deswegen würde mich ja interessieren wo man sich sonst noch Hinwenden kann was über der Kreisverwaltung steht.