Fahrerqualifikationsnachweis?

2 Antworten

Frag doch mal bei der Fahrschule nach wo du die Module gemacht hast. Vielleicht haben die was falsch ausgefüllt.

Ich bin zwar auf dem Wissensstand dass man für C und D nur eine gemeinsame Fortbildung braucht. Könnte aber sein dass sich da schon wieder was geändert hat.

Die Fahrschule sollte das aber zu 100% wissen


Computerpiti 
Beitragsersteller
 14.01.2023, 17:52

Hallo,

Die sagen ja das die Module richtig waren. Deswegen würde mich ja interessieren wo man sich sonst noch Hinwenden kann was über der Kreisverwaltung steht.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat natürlich Unrecht. Die Weiterbildung (35 h) ist nur einmal zu absolvieren.

Ich würde hier einmal auf das aktuelle Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrfQG) verweisen. Speziell auf die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht 😉

Hier in dem PDF-Dokument bitte speziell den Punkt 5.2 beachten! Das Dokument kommt übrigens direkt von einer Bundesbehörde (Bundesamt für Logistik und Mobilität [BALM]).

Durch die Weiterbildung sollen die im Rahmen der Grundqualifikation vermittelten Kenntnisse vertieft werden. Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung müssen alle Kenntnisbereiche, die nach Anlage 1 zur BKrFQV für den Erwerb der Grundqualifikation zu schulen sind, Bestandteil der Weiterbildung sein. Dabei genügt es, wenn aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist. Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl eine Fahrerlaubnis aus dem Bereich der C-Klassen als auch aus dem Bereich der D-Klassen besitzen, müssen im jeweiligen Weiterbildungszeitraum nur eine Weiterbildung zu jeweils 35 Unterrichtseinheiten absolvieren, wobei die Schulungsinhalte auf die Haupttätigkeit des Fahrers abgestimmt sein sollten
Woher ich das weiß:Berufserfahrung