Fahrerflucht Strafe?
Ich habe eine Anzeige wegen Fahrerflucht, auf dem Brief steht allerdings,
vesuch: Nein
jetzt weiß ich nicht ganz was auf mich zukommt.
Was genau bedeutet das also?
7 Antworten
Das gegen dich wegen Verstosses gegen § 142 StGB ermittelt wird. Bei Versuch steht deswegen nein, weil es keinen strafbaren Versuch des § 142 gibt.
Wenn's kein Versuch war, dann war's eine vollendete Tat.
Was daraus wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht.
Kommt drauf an.
Aber: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Vorsatzdelikt. Haben Sie von dem Unfall also nichts mitbekommen, sind Sie auch nicht strafbar. Gerade Parkremplern bietet dieser Umstand ein guter Verteidigungsansatz. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen nachweisen, dass Sie vom Unfall gewusst haben.
Das erinnert mich an den Witz:
Du Papa, gibt es so große Pinguine? (Zeigt mit der Hand auf 80cm Höhe.)
Papa: Ja, die gibt es.
Du Papa, gibt es auch so große Pinguine? (Zeigt mit der Hand auf 120cm Höhe.)
Papa: Ich glaube Kaiser-Pinguine können so groß werden, sicher bin ich mir aber nicht.
Du Papa, gibt es auch so große Pinguine? (Zeigt mit der Hand auf 160cm Höhe.)
Papa: Nein, so große Pinguine gibt es nicht.
Du Papa, ich glaube ich habe gerade eine Nonne überfahren.
Das es keine versuchte Fahrerflucht war, sondern eine tatsächlich begangene.
Selbstverständlich steht darauf eine höhere Strafe.
Selbstverständlich steht darauf eine höhere Strafe.
Eine versuchte VU-Flucht ist in der Tat überhaupt nicht strafbar.
Okay ich hatte einen Denkfehler, dachte an genau das Gegenteil
Vielleicht weil es vollendete Fahrerflucht war und nicht nur der "Versuch"? ...