Zu unrecht der Fahrerflucht beschuldigt. Wie soll ich reagieren?
Angeblich soll ich an einem Morgen um 7 Uhr ein Auto beim ausparken leicht berührt haben und "Fahrerflucht" begangen haben. An jenem Morgen war ich allerdings schon um 7 Uhr auf der Arbeit und habe zudem noch nie bemerkt, beim ausparken ein anderes Auto berührt zu haben. Es lassen sich an meinem Auto ebenfalls keinerlei Spuren davon finden.
Wie reagiere ich jetzt auf den Brief der Polizei? Soll ich schweigen oder Aussagen, dass ich an diesem Tag zu dieser Uhrzeit nicht am Tatzeitpunkt gewesen sein kann? Soll ich mir einen Anwalt nehmen?
11 Antworten
Du solltest dir in diesem Fall unbedingt juristische Hilfe einholen bevor du aussagst.
In der Zwischenzeit kannst du schonmal Bilder von deinem Auto machen (besonders wenn du garkeine Kratzspuren hast) und dir eine Bescheinigung geben lassen um wie viel Uhr du zur Arbeit gekommen bist (falls das bei euch dokumentiert wird).
Solang nichts weiteres kommt musst du dich da aber eigentlich nicht weiter drum kümmern
Solange die Polizei ermittelt musst Du gar nichts machen.
Du solltest auch mit Angaben und Einlassungen jeglicher Art sehr vorsichtig sein. Die maximale Freiheit hat ein Anwalt später, wenn man noch gar nichts gesagt hat, sondern nur geschwiegen.
Erst wenn von der Staatsanwaltschaft etwas kommt nimmt man einen Anwalt. Denn dann (und erst dann) gibt es eine Ermittlungsakte für Dich als Beschuldigten, die der Anwalt einsehen kann (oder Du, steht Dir nämlich inzwischen auch zu).
Erst wenn von der Staatsanwaltschaft etwas kommt nimmt man einen Anwalt.
Dann kann es bereits zu spät sein!
Die Polizei ermittelt ja für die StA. Wenn sie den Beschuldigten anschreibt und dieser nicht reagiert, wird davon ausgegangen, dass er nix sagen will. Warum sollte dann die StA nochmal anklopfen? Wenn die ermittelten Beweismittel ausreichen, gibt es direkt eine Anklage/einen Strafbefehl. Dieser kommt aber vom Gericht. Natürlich kann der Anwalt auch jetzt noch Akteneinsicht nehmen. Aber nach Zulassung der Anklage kommt man dann kaum noch um einen Termin herum.
Sinnvoller wäre es - wenn man es denn tatsächlich für nötig hält - sofort zum Anwalt zu gehen. Der beantragt dann bei der Polizei bereits Akteneinsicht und wird diese von der StA noch im Ermittlungsverfahren bewilligt. Warum also warten?
Frag mal nach ob du direkt verdächtigt wirst oder es eine Rasterfahndung ist ( da werden zb alle aus deiner Stadt angeschrieben die den gleichen Wagen in gleicher Farbe und ein Ähnliches KZ haben wenn das der Anzeigensteller nicht mehr genau wusste ).
Hatte den Spaß auch mal obwohl ich den Tag nachweisbar nicht gefahren bin, weils um die Pappe ging gleich einen Anwalt geholt und Akteneinsicht genommen. Raus Kahm dann die Rasterfahndung und das ich unschuldig bin aber die Anwaltskosten durfte ich Trotzdem selber tragen. Ich war noch sehr jung, heute würde ich erst anrufen und fragen worum es überhaupt geht.
Doch hab ich dann bekommen weil es nicht um eine Aussage ging, es ging darum das ich mein Auto vorzeigen sollte. Also ist deine Aussage nicht korrekt da ich ja in dem Fall nicht direkt beschuldigt/ Angezeigt wurde - Rasterfahndung
Da war die Telefonnummer vom Leitenden Beamten drauf
wenn Du die Antwort ja schon weißt, warum stellst Du dies hier als Gute Frage rein?????
Hat er doch gar nicht!
Wenn man bei der Polizei bekannt ist bekommt man auch telefonische Auskünfte!
???? hast du noch nen Sylvester Kater ? Leute gibts .....
Wenn das so eindeutig ist, würde ich sagen, dass ich zum Tatzeitpunkt auf der Arbeit war (gibt ja bestimmt Zeugen dafür). Dann kannst du dir auch den Anwalt sparen. Wenn die trotzdem weiterermitteln, dann kannst du dir ja immer noch einen Anwalt nehmen.
Die Polizei macht doch auch nur ihren Job und möchte eine Fahrerflucht aufklären.
Teile doch einfach dies was du uns hier geschrieben hast mit. Vielleicht habt ihr sogar auf der Arbeit eine Stechkarte die du als Beweis beilegen kannst. Oder ein Kollege kann dies bezeugen.
Weshalb habt ihr alle Angst vor der Polizei, die tut euch doch nichts!
Schweigen bedeutet in dem Sinne überhaupt nicht auf den Brief der Polizei zu reagieren?