Fahrerflucht, den Fahrer aufhalten mit eigenen Auto, wer bezahlt den Schaden?
Ich hab erst vorkurz auf Instagram einen Beitrag gesehen, wo jemand mit einem Auto eine Frau angefahren hat und dann Fahrerflucht ausgeübt hat, dieser wurde jedoch von einem anderen Fahrer im Auto aufgehalten, indem dieser ihn rammte mit seinen eigenen Auto.
Jetzt habe ich mich gefragt...., 1.) darf er dass? und 2.) wer bezahlt jetzt den dadurch entstanden Schaden?.
Wenn das ganze beispielsweise in Deutschland stattgefunden hätte...
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/apfelbus/1670883935901_nmmslarge__241_0_526_526_4d21f1a90f9de293ee4fc75af546fa32.jpg?v=1670883936000)
darf er dass?
Nein.
wer bezahlt jetzt den dadurch entstanden Schaden?.
Den des Flüchtigen die Versicherung des Rammers, den des Rammers er selber.
Zudem wird das noch teurer: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, vorsätzliche Sachbeschädigung, Selbstjustiz...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
GENERELL:
Es bezahlt die Person, die den Schaden verursacht hat.
A rammt B = A zahlt
X rammt T = X zahlt
usw…
1
Da muss ich leider Passen.
2
Es bezahlt die Unfallverursachende Person
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
da kann noch viel mehr auf den Verursacher kommen .
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auf dem Schaden wird er sitzenbleiben - sein Führerschein wird eingezogen; kann sein dass er sogar in den Knast geht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Wenn du absichtlich vor ein fahrendes Fahrzeug fährst, musst du den Schaden selbst tragen.
Auch wenn das in Action-Filmen gezeigt wird, ist das verbotene Eigenmacht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Das ändert aber nichts daran, dass er seinen Schaden selbst verursacht hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/apfelbus/1670883935901_nmmslarge__241_0_526_526_4d21f1a90f9de293ee4fc75af546fa32.jpg?v=1670883936000)
Unabhängig von der Stafverfolgung durch die Pol hat der Geschädigte die Möglichkeit zivilrechtlich zu klagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- Nein.
- Der Fahrer, der dem Anderen reingebrettert ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Interessant, und das selbst bei so einem Fall? er wollte abhauen, nach dem er eine frau angefahren hat... potentiell umgebracht... hm..
Verbotene Eigenmacht ist ein Begriff aus dem Zivilrecht (§ 858 BGB) und hat mit dem hier geschilderten Sachverhalt absolut nichts zu tun.