Fahren ohne Führerschein und Alkoholisiert was droht?
Hallo,
Ich habe eine Rechtsfrage!
Mein Bruder 16 war vor einigen Wochen auf einem Moped angehalten worden, es stellte sich dann heraus, dass er auch noch 1,6 Promille Blutalkohol intus hatte.
So intelligent wie er ist hat er sich vor 2 Wochen erneut von der Polizei angehalten lassen.
Jetzt hat er eine Anklage von der Staatsanwaltschaft bekommen.
2x Fahren ohne Fahrerlaubnis
1x Alkoholisiert im Straßenverkehr
Was blüht ihm jetzt?
Würde mich sehr freuen, vernünftige, fachkundige oder auch aus eigener Erfahrung ableitende Antworten zu bekommen.
Vielen Dank
4 Antworten
Wir sind uns ja hoffentlich einig das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine 1a Straftat ist. Wenn Er oder Sie noch nicht Volljährig ist können da Sozialstunden und im schlimmsten Fall sogar Jugendarrest/Jugendhaft möglich sein. Rein Theoretisch wäre evtl. bestimmt auch eine Geldstrafe drin aber da ja Jugendliche in der Regel über kein Einkommen verfügen wäre das wenig Sinnvoll. Also werden es nahezu sicher die Sozialstunden.
Den Ort kann er sich wenn er auf einen freundlichen Richter:in trifft vielleicht sogar aussuchen. Es muss halt allerdings dem Charackter entsprechen. Heißt, es muss schon eine caritative Einrichtung sein. Zusätzlich wird dann immer auch eine Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Diese kann - meines Wissens nach - mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre betragen. In dieser Zeit darf keine Art von Fahrerlaubnis erlangt werden.
Das schliesst möglicherweise sogar die Prüfbescheinigung für Mofa/Mofaroller mit ein. Aber da bin ich mir nicht sicher. Da bei der Tat an sich zudem Alkohol im Spiel war wird es garantiert so sein das eine MPU auf ihn zukommt da die charackterliche Eignung in Frage gestellt wird. Erst wenn er die positiv bestanden hat und die Sperrzeit vorüber ist darf er einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Im Jugendstrafrecht reichen hier die Möglichkeiten von Ermahnung (wird hier aber nicht klappen) über Sozialstunden und Arrest bis Haftstrafe.
Geldstrafe,Führerscheinsperre und wenn er ihn nach der Sperre machen möchte braucht er eine MPU.
Dafür kann er aber eine Jugendstrafe erhalten und die in den Ferien absitzen.
Das gilt für Arrest. Hafttrafen kann man nicht stückchenweise absitzen.
Haft geht nur bei schweren Sachen oder schädlichen Neigungen. Oder als Ungehorsamsarrest. 4 Wochen Dauerarrest (nicht "Haft) waeren schon knackig, wenn da sonst nichts ernstes vorher gewesen ist. Ich tippe mal auf Wochenendarrest und satte 80-100 Sozialstunden. Und mit dem Fuehrerschein wird das sobald nichts.
Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis
Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.25.05.2018
Nein, kann er natürlich nicht. Aber bei der Strafzumessung ist auch das Alter des Täters oder der Täterin zwingend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund gibt es eben das Jugend- und Erwachsenenrecht. Abgesehen davon soll es bei Jugendlichen mehr einen erzieherischen Effekt als Strafe haben. Das Jugendrecht kann zudem sogar noch angewendet werden wenn die Volljährigkeit erreicht wurde. Das ist aber immer die berühmte Einzelfallentscheidung.
Damit liegst du richtig. An der Stelle habe ich aber auch keinen Erkenntnisbedarf.
Geldstrafe gibts im Jugendstrafrecht nicht.