Exfrau Besuchen ( ehemaliges Nestprinzip )?
Guten Morgen.
Mich würde bitte Eure Meinung dazu interessieren.
Mein Partner ( 2 Jahre zusammen) hat 2 Kids 20&18 Jahre alt.
Bis vor kurzen .. galt das Nestprinzip.
Die Eltern hatten jeweils ein Zimmer im Haus. Kam auch schon mal vor, das beide im Haus waren. Und dann noch jeweils eine eigene Wohnung, wobei sich die letzten 1.75 Jahre meist bei mir angespielt haben.
die Exfrau ist nun endlich ausgezogen. War ein mega Aufwand ( ja ich habe geholfen .. den Müll im Haus zu entfernen ) und wir haben gestartet das Haus neu zu gestalten.
Sie durfte alles mitnehmen was sie wollte und wir durften danach den alten Spass schön entsorgen.
Ich meinte beim Tag 2 der Entsorgung .. Such Dir bitte alles aus .. den Rest schmeiss ich weg .. dann das Drama.. sie könne nicht 14 jahre in 1 Woche entsorgen ( hat noch nie gearbeitet- somit Zeit )
ich meint nur .. such es Dir raus.. den Rest schmeiß ich weg .
Nach insgesamt 2 Wochen hatte Sie es dann auf die Reihe gebracht .: wobei Sie die alten Möbel vom 2. Stock natürlich uns schleppen hat lasse ( war mir klar )
Ich meinte danach ..Sie solle sich bei mir bedanken und entschuldigen.. Für die ganze Aktion ..
Jetzt ist folgendes..
Wir sind über Weihnachten & Silvester nicht im Haus ( besuchen Freunde )
Sie hat angefragt.. ob Sie nicht in dieser Zeit zurück ins Haus kann um dort zu Wohnen.
ich sagte zu meinem Freund und er läuft mit mir konform - nein ..
Auch bevor Sie ihren Sohn ( 18 ) hier besuchen darf .. will ich ein Gespräch ( siehe oben )
Am Wochenende war der Sohn bei Ihr und sie hat Ihn gefragt.. ob er nochmals mit dem Papa redet.
Gestern erfolgte das erneut Gespräch..
und die Antwort- nein ..
Sie hat ja meine Nummer ( seit ca 2 Wochen ) bis dato kein Anruf ..
tja wie soll ich mich da verhalten?
lieben Dank für die Antworten..
das alte Leben wie sie es kennt ist vorbei .. ihr ex hat eine neue Partnerin.
Ja .. Sie hat dort 14 Jahre gewohnt.. ganz klar .: aber die Ära ist vorbei
Da fehlen grundlegende Infos: wem gehört das Haus, uns wer lebt jetzt darin? Was sagt dein Partner dazu?
Pardon .. das Haus ist Miete und aktuell wohnt mein Freund & sein Sohn und ich drin
3 Antworten
Sie hat angefragt.. ob Sie nicht in dieser Zeit zurück ins Haus kann um dort zu Wohnen.
Sofern es offiziell eurer Haus ist, verhältst du und dein Partner sich genau richtig. Sie muss verstehen, dass es nicht mehr ihr Haus und ihr Lebensmittelpunkt ist. Wenn sie zu dem Zeitpunkt keine Wohnung hat, dann muss sie woanders unterkommen.
Selbst wenn ihr über 2 Wochen weg seit, hat sie nicht das Recht, dort für die Zeit zu leben, sofern ihr beide ihr dies verbietet.
Hier ist denke ich ein Gespräch mit euren Sohn das A & O. Das ihm auch klar ist, dass ihr nicht möchtet, dass sie in der Zeit einzieht. Sie macht ja sowieso schon Druck und spricht ihn darauf an, da kann es natürlich auch sein, dass er einknickt und sie dann einziehen lässt, für die zwei Wochen.
Ich persönlich würde keine Kamera aufstellen und meinen Sohn vertrauen. Wenn nicht, dann wisst ihr, dass ihr beim nächsten Urlaub bzw. dem was ansteht, ihm leider nicht das volle Vertrauen schenken könnt. Traurig, aber so ist es einfach.
Vor allem was würdest du am Ende machen? Rechtlich dagegen vorgehen? All den Stress für was am Ende?
Ich verstehe nicht ganz, warum sie sich bei dir entschuldigen soll? Sie ist ausgezogen und ihr habt ihr dabei geholfen, die Möbel zu schleppen.
So hattet ihr doch beide was davon.
Und ja, ich kann nachvollziehen, dass sie ein bisschen Zeit brauchte, um ihren Kram auszusortieren und dass das nicht an einem Tag erledigt war.
Wie auch immer: sie wohnt da nicht mehr. Folglich kann sie auch nicht über Weihnachten und Silvester wieder einziehen, wenn ihr das nicht wollt. Die Kinder sind ja mittlerweile erwachsen.
Aber da haben wir den Knackpunkt: der Sohn ist 18 und wohnt ebenfalls in dem Haus. Er kann selbst entscheiden, dass seine Mutter ihn besuchen darf und ich sehe nicht, wie oder auf welcher Basis ihr ihm das verbieten könntet.
Sein Papa hat nein gesagt.. er will nicht das sie dort einzieht..
und besuchen erst nach Aussprache mit mir …
Ja, dass sie dort wieder einzieht ist das eine - aber einen reinen Besuch werdet ihr letztendlich wohl nicht verhindern können, wenn der Sohn sich wünscht, dass seine Mutter vorbei kommt.
Dann ist die Sache klar : Wenn sich Mutter und Sohn treffen wollen, dann außerhalb der Wohnung/ des Hauses.
Nein. Bezweifle, dass der Sohn Eigentümer oder Hauptmieter ist. Demnach hat er sich dem Hausrecht des Vaters zu beugen.
Müsste man diskutieren. Er wohnt jedenfalls dort und um Hausrecht ausüben zu können, muss man nicht der Hauptmieter sein. Es reicht, dass man ebenfalls Besitzer einer Sache ist. Um wiederum Besitzer einer Sache zu sein, muss man nicht in einem Mietvertrag stehen. Es reicht, dass man tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (§854 BGB).
Oh entschuldige.: hab vergessen .. das sie ihren Müll natürlich da gelassen hat .. alles was ihr nicht in den kram passte .. auch vergessen zu erwähnen.. sie sind seit 3 jahren bis auf das Nest Prinzip räumlich getrennt.. hatte damals nur mitgenommen was gebraucht wurde unter dem motto .. macht ihr schon .. geht mich nix an
das sie ihren Müll natürlich da gelassen hat .. alles was ihr nicht in den kram passte
Und was ist daran schlimm? Wenn zu mir jemand sagt "nimm mit, was du willst, den Rest schmeiß ich weg" würde ich den Müll auch da lassen. Insofern würde ich meinen, dass du das genauso kommuniziert hast - nämlich dass sie ihren Müll da lassen kann.
Du verhälst Dich konsequent, somit richtig. Du brauchst Dich ihr gegenüber nicht anbiedern. Wenn ihr dann außer Haus seid, sollte überwacht werden, ob sie ihrerseits das Nein mißachtet und über den Sohn doch ins Haus eindringt; das wäre dann Hausfriedensbruch. Viel Glück.
Wenn die Mutter ihren Sohn besucht, ist das kein widerrechtliches Eindringen.
Der Eigentümer darf Mietern den Besuch nicht verbieten und auch der Vater als Mieter kann seinem Sohn nicht verbieten, Besuch zu empfangen. Wo sollte da die Rechtsgrundlage sein?
Insofern wäre ich vorsichtig mit einer Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch.
Nein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Um Hausrecht ausüben zu können, muss man nicht der Hauptmieter sein. Es reicht, dass man ebenfalls Besitzer einer Sache ist. Um wiederum Besitzer einer Sache zu sein, muss man nicht in einem Mietvertrag stehen. Es reicht, dass man tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (§854 BGB).
Lieben Dank ..
bin sehr gespannt..
sehe ich auch so
Lieben Dank für die Info. Ich glaube das auch ..
und ne Kamera aufstellen.. um das zu überprüfen.. naja .. muss es soweit kommen ?