Ausgezeit 7jähriger mit Erziehungsberechtigtem?
Hallo in die Runde.
Folgende Frage: Ich möchte mit meinem 7jährigen Kind ein Klassikkonzert besuchen, welches um 19:30 Uhr beginnt. Berechne ich die Abreise dazu sind wir um ca. 23 Uhr zu Hause. Meine Exfrau ist da partout dagegen - besucht aber selbst mit ihm eine andere Veranstaltung an einem anderen Tag im gleichen zeitlichen Rahmen.
Mir ist generell klar, dass es ihr sicherlich nicht um die Uhrzeit geht sondern etwas anderes dahinter steckt.
Dennoch wäre es toll, wenn jemand weiß, wie lange ich mich mit meinem siebenjährigen Kind „draussen“ aufhalten darf. Vielen Dank! 👍
5 Antworten
Ein deiner Umgangszeit hast du die Alltagsfürsorge - was isst das Kind, welche Freizeitaktivität, wann geht das Kind ins Bett - in alleiniger Verantwortung. Du kannst also allein entscheiden.
Natürlich ist es nicht nett, wenn du ständig ein übermüdetes Kind zurück bringst - aber selten kann man solche Aktivitäten durchaus mal machen!
Das wäre das erste Mal in knapp drei Jahren, dass das Kind abweichend von der normalen Bettzeit schlafen geht. 😊
Du darfst dich mit deinem Kind, rein gesetzlich, so lange draußen aufhalten wie du es für richtig hältst.
Ich kann verstehen, dass man möchte dass eine regelmäßige Bettgehzeit eingehalten wird, aber bei besonderen Anlässen, zu denen das Kind auch wirklich sehr gerne mit möchte kann man da m.E. auch Ausnahmen machen. Ich war mit 5 oder 6 mit meinem Papa in einer Aufführung des Sommernachtstraums im Theater, die sehr lang ging.
War damals mein Lieblingstheaterstück und ich hatte sehr viel Spaß. Meine Mutter hatte damit kein Problem und ich würde es auch meinem fiktiven Kind ohne weiteres in einer solchen Konstellation erlauben.
Vielen lieben Dank! Ich habe mir schon gedacht, dass es so ist. Bettgehzeit wird von mir immer eingehalten. Daher denke ich, dass eine Ausnahme für eine derartige Veranstaltung völlig ok ist. Ich werde mir aber auch noch das offizielle OK vom Jugendamt einholen - die werden sich sicherlich kaputtlachen. 😉
Du kannst machen was immer du willst.
Ganz ehrlich: Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber das Kind muss es auch wollen. Wirklich Intresse daran haben.
Wenn es müde wird, solltest du dafür sorgen , daß es einen angenehmen Platz hat. Vielleicht sogar nach Hause fahren.
Da gibt es keine gesetzliche Reglungen zu. Vor allem wenn du als Erziehungsberichttiger dabei bist, dann passt du auf ihn auf. Er darf nur nicht ohne dich in Gaststätten und Discos nach 22 Uhr.