Hundehalter wer zahlt oder im Vertrag steht?

8 Antworten

Wenn Du als Halterin eingetragen bist und überdies noch Dein Name im Vermittlungsvertrag steht, hat Deine Ex nichts zu melden! Sie könnte allenfalls die Schutzgebühr von Dir zurückverlangen - aber diese hat sie damals ja freiwillig gezahlt! Und daraus jetzt einen Fall von "grobem Undank" zu konstruieren, der Dich zur Erstattung verpflichten könnte, halte ich für nicht erfolgsversprechend - zumal SIE es ja war, die Schluß gemacht hat!

Mit anderen Worten: Du bist auf der sicheren Seite, also genieße die Zeit mit Deinem Seelenhund, so wie auch ich die Zeit mit dem meinen genieße :)

P.S.: Mein Seelenhund ist ein kastrierter, 4 Jahre alter Boxerbube - ein Knallkopf vor dem Herrn, den ich für nichts der Welt abgeben würde :)


MaxineK 
Beitragsersteller
 15.10.2021, 11:05

Danke für die liebe Antwort. Ich hoffe dass das alles so klappt. Ich kann mir ein Leben ohne ihn nicht vorstellen. Er ist ein 9 Monate alter Doggen Bernhardiner mix. Ein Pubertier 🤣

1
Waldi2007  15.10.2021, 11:06
@MaxineK

Mein Hundi und ich drücken Dir alle Daumen bzw. Pfoten :)

1

Ein Kaufvertrag (und auch ein "Schutzvertrag" ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag) bildet Eigentum!! Derjenige, der im Kaufvertrag als Käufer steht, ist zukünftig Eigentümer der Sache. Und im Kaufvertragsrecht nach BGB gelten auch Tiere als Sache.

Es ist dabei völlig egal, wer das Geld bezahlt. Es ist auch egal, auf wen das Tier hundesteuermäßig oder versicherungstechnisch angemeldet ist.

Alleine der Kaufvertrag weist den Eigentümer aus. Wenn du darin also alleine als Käufer stehst, dann kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen.

Zur rechtlichen Situation gibt es schon viele richtige Antworten. Er läuft ja auch bei der Steuer auf Dich? Also alles gut. Aber: Pass auf, ob sie nicht auf dumme Gedanken kommt und ihn Dir einfach entführt. Einfach ein bißchen vorsichtig sein, schadet ja nicht.

Die andere Person kann dich schlimmsten fals zur Herausgabe der schutzgebür verklagen alles andere ist nicht möglich


LukaUndShiba  15.10.2021, 10:52

Nope auch das nicht.

1
LukaUndShiba  15.10.2021, 11:09
@MaxineK

Es wird für sie nicht nachweisbar sein das sie die Kosten getragen hat, dementsprechend wird sie auch nichts einklagen bzw. einklagen können und wenn doch wird es ein langer und sehr teurer Prozess der vermutlich mehr kostet als das Geld was sie möchte.

1

Der der den Kaufvertrag unterschrieben hat ist der Eigentümer.