Hundehalter wer zahlt oder im Vertrag steht?
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem.
Meine Ex-Verlobte und ich haben uns am 1. August einen Hund geholt. Ich habe den Vertrag als alleinige Person unterschrieben und mich auch um den Rest gekümmert (Versorgung, Versicherungen, Hundesteuer etc.)
Das einzige, was meine Ex dazu beigetragen hat ist, dass sie die Schutzgebühr bezahlt hat und noch 200€ extra für bereits vorhandenes Spielzeug, Leinen und Co.
Zwei Wochen später hat sie sich getrennt und seit dem bin ich mit ihm alleine. Was nicht das Thema ist. Ich liebe meinen Hund über alles. Er ist mein Seelenhund aber genau deshalb habe ich so Angst.
Sie schrieb vor einigen Tagen die Vorbesitzer an und bat um eine Kopie des Schutzvertrages.
Ich habe mit den Vorbesitzern immer noch sehr guten Kontakt und sie meinten ich stehe alleine auf den Vertrag sie geht er nichts an.
Nun ist es allerdings so, dass sie mir scheinbar noch einen rein drücken will und mir mein Baby nehmen will.
Jetzt zu meiner Frage.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ich meine auf dem Vertrag und allen anderen Dokumenten steht mein Name aber sie hat ja die SG bezahlt (es war nicht vereinbart wer zahlt. Sie hat es einfach getan)
Kann sie irgendetwas tun?
Liebe Grüße
Maxine
8 Antworten
Wenn Du als Halterin eingetragen bist und überdies noch Dein Name im Vermittlungsvertrag steht, hat Deine Ex nichts zu melden! Sie könnte allenfalls die Schutzgebühr von Dir zurückverlangen - aber diese hat sie damals ja freiwillig gezahlt! Und daraus jetzt einen Fall von "grobem Undank" zu konstruieren, der Dich zur Erstattung verpflichten könnte, halte ich für nicht erfolgsversprechend - zumal SIE es ja war, die Schluß gemacht hat!
Mit anderen Worten: Du bist auf der sicheren Seite, also genieße die Zeit mit Deinem Seelenhund, so wie auch ich die Zeit mit dem meinen genieße :)
P.S.: Mein Seelenhund ist ein kastrierter, 4 Jahre alter Boxerbube - ein Knallkopf vor dem Herrn, den ich für nichts der Welt abgeben würde :)
Ein Kaufvertrag (und auch ein "Schutzvertrag" ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag) bildet Eigentum!! Derjenige, der im Kaufvertrag als Käufer steht, ist zukünftig Eigentümer der Sache. Und im Kaufvertragsrecht nach BGB gelten auch Tiere als Sache.
Es ist dabei völlig egal, wer das Geld bezahlt. Es ist auch egal, auf wen das Tier hundesteuermäßig oder versicherungstechnisch angemeldet ist.
Alleine der Kaufvertrag weist den Eigentümer aus. Wenn du darin also alleine als Käufer stehst, dann kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen.
Zur rechtlichen Situation gibt es schon viele richtige Antworten. Er läuft ja auch bei der Steuer auf Dich? Also alles gut. Aber: Pass auf, ob sie nicht auf dumme Gedanken kommt und ihn Dir einfach entführt. Einfach ein bißchen vorsichtig sein, schadet ja nicht.
Die andere Person kann dich schlimmsten fals zur Herausgabe der schutzgebür verklagen alles andere ist nicht möglich
Es wird für sie nicht nachweisbar sein das sie die Kosten getragen hat, dementsprechend wird sie auch nichts einklagen bzw. einklagen können und wenn doch wird es ein langer und sehr teurer Prozess der vermutlich mehr kostet als das Geld was sie möchte.
Der der den Kaufvertrag unterschrieben hat ist der Eigentümer.
Danke für die liebe Antwort. Ich hoffe dass das alles so klappt. Ich kann mir ein Leben ohne ihn nicht vorstellen. Er ist ein 9 Monate alter Doggen Bernhardiner mix. Ein Pubertier 🤣