Ex Partnerin noch im Mietvertrag obwohl sie vor 1.5 Jahre ausgezogen ist. Was kann ich machen (Kaution)?

8 Antworten

Du willst am 1.1.2025 umziehen. Hast Du zu diesem Termin schon eine neue Wohnung angemietet? Wenn ja, hast Du jetzt ein nicht geringes Problem.

Falls Du noch rechtzeitig zum 31.12.2024 rechtlich sicher kündigen willst, brauchst Du die schriftliche Zustimmung Deiner Ex und bereits am Freitag ist der letztmögliche Tag, um noch fristgerecht zu kündigen.

1 Monat doppelte Miete wäre Dir damit schon sicher. Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Du überredest Deine Ex, Dir die schriftliche Zustimmung bzw. Vollmacht zur Kündigung der Wohnung auch in ihrem Namen zu geben. Du könntest sie z. B. dadurch überzeugen, dass Du ihr das Anrecht auf die volle Kaution zusicherst.
  2. Du verklagst Deine Ex auf Zustimmung. Das kostet erst einmal Dein Geld und dauert womöglich einige Monate, bis das durch ist. Also mehrere Monate doppelte Miete.

Die 2. Möglichkeit ist im Übrigen Deine nahezu einzige Chance, aus dem Mietverhältnis raus zu kommen, wenn sich Deine Ex weiterhin standhaft weigert, der gemeinsamen Kündigung zuzustimmen.

Zur Kaution: Der Vermieter ist nicht von vornherein verpflichtet, die Kaution auf das Konto zu überweisen, von der er sie erhalten hat oder an die Person, die sie ihm bezahlt hat. In manchen Fällen geht das nicht. Der Vermieter tut aber gut daran, sie im Zweifel an diese Person, bzw. auf deren Konto auszuzahlen.

Er kann sich aber nach Mietende auch aussuchen, ob er die Kaution an die eine oder andere Person auszahlt, die bis dahin als Mieter im Mietvertrag stand oder auch sich ggf. für eine Aufteilung der Zahlung entscheiden. Das ist sein Recht.

Aber: Bis zur Auszahlung der Kaution kann es noch eine ganze Weile dauern. Falls Dir die Kündigung zum 31.01.2025 noch gelingt, hätte er immer noch ein halbes Jahr Zeit, bis er wenigstens einen Teil der Kaution auszahlen muss, sofern bis dahin kein Aufrechnungsanspruch besteht. Somit also bis zum 31.072.2025.

Bis dahin könntest Du, ggf. auch gerichtlich, mit Deiner Ex klären, an wen der Vermieter die Kaution oder welche Teile der Kaution auszuzahlen hat. Da wäre also noch Zeit.

Im Übrigen: Auch wenn das Geld damals von einem gemeinsamen Konto kam, woher nimmst Du den Anspruch, dass die Kaution dann allein Dir zurück zu zahlen wäre? Den gleichen Anspruch kann natürlich Deine Ex auch anmelden.

Wenn Deine Ex gemeinsam mit Dir den Mietvertrag unterschrieben hat, könnt ihr grundsätzlich nur gemeinsam kündigen. Falls eine Zustimmung zur Kündigung von ihr nicht zu erreichen ist, müsstest Du sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Wird sie zur Zustimmung verurteilt, ersetzt das Urteil die Zustimmung.

So wie ihr als (damals noch) Partner für die Miete und die Kaution gemeinsam Schuldner seid, so seid ihr auch für die Rückforderung der Kaution gemeinsam Gläubiger, also Gesamtgläubiger.

Als Gesamtgläubiger steht Euch die Kaution gemeinsam zu auch dann, wenn einer der Partner die Kaution alleine gezahlt hat. Der Vermieter darf die Kaution weder an Dich noch an Deine Ex alleine auszahlen, sondern nur an alle gemeinsam.

Als Gesamtgläubiger seid ihr nach § 430 BGB zu gleichen Teilen an der Forderung berechtigt.

Ich denke, so wie Du sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen kannst, könntest Du sie auch auf Zustimmung zur Auszahlung der Kaution an Dich verklagen. Ihr Anspruch auf Auszahlung verlagert sich dann auf Euch beide und befreit den Vermieter. (Diese Möglichkeit müsstest Du aber mit (D)einem Anwalt bei der Klage auf Zustimmung zur Kündigung besprechen.)

Du weißt ja wohl, dass Deine Ex nach wie vor mit allen Rechten ind Pflichten an den Mietvertrsg gebunden ist.

Du alleine kannst die Wohnung gar nicht kündigen. Das könnt Ihr nur gemeinsam.

Im Gegrnzug heißt das aber auch, dass Du selbst nicht die ganze Miete tragen musst. Verklage doch die Ex auf Zahlung ihres Mietanteils. Auch wenn sie schon lange ausgezogen ist, ist sie als zweite Hauptmiezerin genauso die Miete schuldig wie Du.

Du kannst sie zivilrechtlich auf die halbe Kaution verklagen.

Ich würde sie nach dem Auszug nochmals schriftlich und nachweislich auffordern dir das entsprechende Geld zukommen zu lassen, wenn der Vermieter ihr die Kaution auszahlen will, sobald sie das Geld hat.

Hat sie denn der Kündigung überhaupt zugestimmt? Denn sie steht ja noch im Mietvertrag drin.

Und wie sieht es mit eventuellen Schäden in der Wohnung aus? Rein rechtlich muss sie daran dann ja auch beteiligt werden.

Haben der ausziehende und der/die weiterhin wohnenden Mieter  gemeinsam den Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben, dann haben diese Personen  gemeinsam Anspruch darauf, dass ihnen am Ende des Mietverhältnisses die Kaution zurückgezahlt wird:
Kaution am Ende des Mietvertrags vom Vermieter zurückbekommen 
Das gilt unabhängig davon, wer von den Mietern die Kaution tatsächlich gezahlt hat...
...Der Vermieter kann die Rückzahlung gegenüber nur einem Mieter vornehmen, Ansprüche auf ein Guthaben aus der Kaution müssen die Mieter dann untereinander klären.

Aber auch da gibt es wie immer anderslautende Regeln für den Einzelfall, die du unter dem Link nachlesen kannst.

https://www.promietrecht.de/Mietsicherheit/Abrechnung-/-Freigabe/Rueckforderung-der-Mietsicherheit/Die-gemeinsame-Kaution-fuer-Wohnung-ein-Mieter-zieht-aus-E2154.htm

Erstmal mußt Du bzw. müßt ihr wirksam kündigen. Dann kann man über das Thema Kaution reden.

Da deine Ex noch im Mietvertrag steht kannst Du alleine gar nicht kündigen.