Euro 3 auf Euro 4?
Guten Tag, ich habe mir dieses Jahr am 12.09.17 ein neues Motorrad mit der Euro 4 Norm gekauft. Jetzt habe ich aber einen Euro 3 Auspuff bestellt und bezahlt. Angebaut ist dieser auch schon. Habe auch einen nachrüstkat angebaut. Jetzt ist meine Frage, daher ich die Euro 3 vorher nicht bemerkt hatte bzw. mich nicht damit auskannte, ob dies so geht, oder ob da irgendwas von der Polizei auf mich zu kommt, wenn ich damit fahre? Oder kann ich etwas dran verändern, so das es der Euro 4 entspricht wie z.B. den db-killer fest schweißen? Danke für jede Antwort.
5 Antworten
Bei den EURO 3 Auspuffen entfällt i.d.R. der Kat, das ist bei einem EURO 4 Krad nicht zulässig. Ab EURO 4 darf der Kat nicht enfernt werden, i.d.R. ist das auch nicht mgölich, weil es sich um einen GKAT handelt.
Bisher galt immer, dass bei Emissionsschlüssel xx11 der Kat entfallen darf, ab xx12 muss er bleiben. Das wurde geändert, Erst bei EURO 4 Fahrzeugen darf der Kat nicht mehr entfallen. (Bei Umrüstung auf einen anderen Schalldämpfer)
meinst du wenn du eine Schweißnaht am Db-killer hast-anstatt eine Schraube werden die Abgaswerte besser ?
Die Antwort auf deine Frage ist ganz einfach: Du hast einen auspuff gekauft der nicht für den Motorrad gedacht ist( scheint wohl das falsche Baujahr zu sein- oder der Hersteller hatte in einem Baujahr 2 sorten ).
Auf jedenfall musst du einen auspuff kaufen der zu dem Motorgehört oder geprüft worden ist. Und wenn dein auspuff für die E3 norm war- dann ist es der falsche.
Fazit: deine Betriebserlaubnis erlischt mit diesem teil.
Nein, die Euro 4 Norm schreibt ja vor, dass du den db-killer nicht mehr rausnehmen kannst. Und der Auspuff wurde auf bestellung gefertigt. D.h. im Dezember 2017
das was du meinst ist eine andere vorschrift- die Euro 4 schreibt die abgaswerte vor- und wenn du sagst du hast einen auspuff für euro 3- dann geht der nicht an einem euro 4 motor-
was hast du den nun gekauft
Die Euro-Normen beschreiben nicht nur die Abgaswerte.... ABS, fester DB-Killer, Diagnosesysteme. ist nun alles Vorschrift.
Hallo Dominik,
in der EG-BE (nicht ABE) steht vielleicht das Modell des Motorrades - aber ganz sicher mit dem falschen Baujahr.
Der Auspuff hat weder eine Prüfung noch eine Zulassung für dein neueres Modell und schon daher ist die Betriebserlaubnis deines Motorrads erloschen.
Falscher KAT kommt dann einfach noch "obendrauf" ;-)
Bei der Abgasnorm geht es in erster Linie um die Abgaswerte, die ziemlich sicher mit dem falschen Auspuff nicht mehr eingehalten werden.
Dass der DB-Killer nicht einfach so rausgenommen werden darf, kommt auch hier einfach nur "obendrauf" und es ändert nichts, wenn du diesen festschweißt.
Selbst wenn du nicht angehalten wirst, dann bekommst du mit diesem falschen Auspuff spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung Probleme und keine neue Plakette.
Viele Grüße
Michael
Hat der Auspuff eine ABE? Wenn ja, muss dein Modell und Baujahr vermerkt sein.
Festschweissen würde nur was bringen, wenn der Tüv das extra abnimmt.
Da mit dem 3er Auspuff die Euro4 Abgaswerte nicht mehr garantiert sind, ist der Auspuff nicht geeignet. Betriebserlaubnis erloschen. Das kann (theoretisch) sogar den Motor schädigen.
Der Auspuff hat eine ABE und eine E nummer. In der ABE steht das Modell des Motorrades. Gebaut wurde der Auspuff im Dezember 2017
Wenn die Auspuffanlage nicht für das Modell freigegeben ist - und davon gehe ich aus: Dein Fahrzeug entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
In der Regel entfällt hier was?
Auch Motorräder mit EURO-3-Norm benötigen IMMER einen KAT und auch in diesen darf er nicht entfernt werden.
Gruß Michael