Es gibt Schützverriegelungen, Schalter-/Tasterverriegelung für Motorschaltungen,und bei Ampelschaltungen (das keine beiden gekreuzten Straßen beide grün haben?
Verbotener Zustand: beide haben Grün: Kollisionsgefahr, Unfallgefahr, Lebensgefahr
es muss ja auch verhindert werden, das durch Manipulation beide grün schalten, daher eine Verriegelung, das niemals beide grün angezeigt bekommen
beide haben orange, ist auch ein verbotener Zustand, auf der einen Seite muss erst Orange dann Rot kommen, bevor auf der anderen Seite das Grün-Signal erscheint, sodass orange als Pufferzeit dient, bevor drüben grün wird
1 Antwort
Irgendwie finde ich da keine Frage.
Aber ja, all das von dir Geschriebene gibt es.
Bei Ampelsteuerungen ist es Standard (und soweit ich weiß auch vorgeschrieben), dass diese sogenanntes "feindliches Grün" erkennen und in diesem Fall die ganze Anlage sofort (innerhalb von Sekundenbruchteilen) auf Gelbblinken schalten.
Dies erfolgt mit einer eigenständigen, vom Rest der Steuerung unabhängigen Schaltung.
Ampelsteuerungen sind heutzutage Industrierechner, und das Ampelprogramm wird in Software realisiert. Bereits auf Software-Ebene werden jegliche unerlaubten Zustände verhindert.
Zusätzlich gibt es die Feindliches-Grün-Überwachung per Hardware. Diese wirkt normalerweise nur gegen gleichzeitiges Grün für unverträgliche Verkehrsströme. Eine eigenständige Hardware-Überprüfung auf gleichzeitiges Rot-Gelb gibt es normalerweise nicht (per Software wird das aber natürlich ausgeschlossen).
ja, aber es muss software- (Logikschaltung) und hardwareseitig (Steuer- und Arbeitsstromkreis) verriegelt sein ?
muss beidiges Orange und beidiges Grün-Signallicht immer verhindert werden (verbotener, gefährlicher Zustand) ? z.B. durch rücksetzdominante Glieder, XOR-Verknüpfung, ... ?