Erwerbsminderungsrente?

1 Antwort

Darf man. Allerdings wird dieser anders andgerechnet als beim Bürgergeld.

Man darf 30% des Verdienstes behalten.

Die 100 + 20 Regel, die es beim Bürgergeld gibt, kommt bei der Sozialhilfe nicht zur Anwendung.


Liesche  07.05.2023, 16:03

Verstehe ich hier etwas falsch, es ging doch nicht um Sozialhilfe, sondern um Erwerbsminderungsrente.

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Agamemnon712  08.05.2023, 06:06
@Liesche
Wenn man da eine Grundsichrerung beantragt

Grundsicherung in diesem Fall = Sozialhilfe.

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