Erweitertes Führungszeugnis nach arbeitsbeginn nachreichen?
Ich hab am 11.12 mein Vertrag bekommen und werde ab 1.1.21 anfangen zu arbeiten und bekam die Bestätigung zur Vorlage beim bürgeramt für ein erweitertes Führungszeugnis. Jedoch kann man wegen der Corona pandemie nur online ein Termin machen und bekomme frühstens am 22 Januar ein Termin. Früher ist nichts mehr frei. Kann ich trotzdem ab Januar arbeiten und es nachreichen bzw einen normalen Führungszeugnis was ich jetzt online beantragt habe als überbrückung geben bis ich das erweiterte Führungszeugnis beantragt habe?
4 Antworten
Es ist kein Problem es nachzureichen - dem ArbG dürften die aktuellen Problematiken bekannt sein - das einfache Führungszeugnis ist unerheblich und brauchst Du auch nicht beantragen..
Wenn es nicht anders geht, bleibt dir ja nichts anderes übrig.
Dann würde dir aber bei einem negativen Führungszeugnis wieder gekündigt.
Dann kannst du das ja so deinem Arbeitgeber mitteilen. Der muss dann eben warten, bis dir das Zeugnis vorliegt.
Damit können die nichts anfangen. Das hilft dir auch nicht Übergangsweise weiter. Ich frag mich sowieso, wieso du deine Frage hier stellst, und nicht bei deinem Arbeitgeber. Das letzte Wort dazu hat nämlich der.
Gib deinem künftigen Arbeitgeber einfach Bescheid. Unter diesen Umständen sollte das kein Problem sein und die Feiertage bremsen das ja zusätzlich.
Es kommt öfters vor dass so etwas nachgereicht werden muss weil es zeitlich vorher nicht mehr reicht.
Wie meinst du das? Also negativ ist nichts. Hab nie was mit der Justiz zu tun..