Was und wie lange steht was im ERWEITERTEN Führungszeugnis?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wie du ja schon richtig schreibst, steht im erweiterten Führungszeugnis mehr drin ;-)

Und zwar geht es hier um jugendschutzrelevante Verurteilungen, als da wären:

§§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB

Diese bleiben für 10 Jahre im erweiterten Führungszeugnis.

Eine gef. KV - wie bei dir, nach §§ 223, 224 StGB - fällt somit nicht unter den entsprechenden Eintragungen für das erweiterte Führungszeugnis.

Und wie du schon richtig in einem Kommentar angemerkt hast, ist das "normale" Führungszeugnis auch leer, weil die Verurteilung "zu gering" war.

Ergebnis: Auch dein erweitertes Führungszeugnis ist leer.

Btw aus reiner Neugier: 

Ich hatte meinen ex (zwar ausversehen aber steht ja nicht mehr zur Debatte) mit einer Gasflasche verletzt.

Wirklich eine Gasflasche oder doch eine Glasflasche? 0.o

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

FrauInSchwarz 
Beitragsersteller
 20.01.2022, 10:20

Vielen Dank für diesen fachlichen Kommentar. 🙏 Jetzt bin ich beruhigt.

Achso und nein das ist ein unglücklicher Schreibfehler 😅 meinte natürlich Glasflasche

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Dann beantrage eins und lass es zu dir (!) schicken. Dann kannst du es dir vorher angucken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ziv07  19.01.2022, 11:09

uiuiui, wenn da die Dame nicht gleich sagt, dass das nicht hilfreich ist :-)

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DAs wird nach 3 Jahren gelöscht, wenn ich richtig gelesen habe:

https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange

Gelöscht wird das 3 Jahre nach dem Urteil.


FrauInSchwarz 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 10:57

Bei diesem Eintrag handelt es sich leider lediglich um das normale Führungszeugnis, wo meine Tat sowieso nicht drin stehen dürfte wegen der geringen Strafe. Ich brauche allerdings das *erweiterte* Führungszeugnis

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verreisterNutzer  19.01.2022, 11:02
@FrauInSchwarz

Ich meine das das erweiterte eben noch zusätzliche Einträge enthält, die im normalen nicht aufgeführt sind. Aber die Fristen sollten die gleichen sein.

Ohne Gewähr :)

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Wenn das ein Versehen gewesen ist, dann würdest das Urteil das hergeben und dann steht das auch darin. Ansonsten steht halt das andere drin.


FrauInSchwarz 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 11:01

Mal wieder ein nicht hilfreiche Antwort. Wie ich geschrieben habe wurde ich deswegen verurteilt, weil es stand Aussage gegen Aussage und ihm wurde halt recht gegeben. Deswegen wurde ich verurteilt. Ist jetzt eben so. Die Frage war nicht was dort dann steht sondern OB es überhaupt reingeschrieben wird in das erweiterte. Weil im normalen Führungszeignis stehen nur strafen ab vielen Tagessätzen oder ab Freiheitsstrafen, wovon ich ja noch weit entfernt gewesen bin.

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ziv07  19.01.2022, 11:24
@FrauInSchwarz

Das tut mir leid, wenn Du den Inhalt nicht verstanden hast, ich hätte gerne geholfen. Ich habe überlegt aber ich bekomme es nicht einfacher formuliert. Trotzdem viel Erfolg!

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